Die Einhaltung aller relevanten Vorgaben gehört zum Compliance-Selbstverständnis der Technischen Werke Dresden. Um Compliance-konformes Arbeiten bei den diversen Aktivitäten und Unternehmensbereichen sicherzustellen, haben wir vielfältige Maßnahmen ergriffen.
- Die Bestellung eines Compliance-Beauftragten,
- die Verabschiedung eines Verhaltenskodex,
- die Etablierung eines Hinweisgebersystems,
- die Veröffentlichung von sonstigen Unterlagen mit Compliance-Bezug sowie
- die Einbettung in die Steuerstrategie des TWD-Konzerns.
Unser konzernweiter Ansprechpartner steht bei Fragen und Anmerkungen zum Thema Compliance zur Verfügung.
Auf Basis unserer internen Compliance-Richtlinie wurde ein Verhaltenskodex erstellt.
Trotz aller Bemühungen kann es dennoch zu Situationen kommen, in denen der Eindruck entsteht, dass wir unseren eigenen Ansprüchen nicht gerecht und Vorgaben nicht ausreichend eingehalten werden. Um ein mögliches Fehlverhalten schnellstmöglich erkennen und insbesondere abstellen zu können, wurde ein Hinweisgebersystem etabliert. Details dazu können unserem Merkblatt entnommen werden.
Im Rahmen des Hinweisgebersystems steht nicht nur unser Compliance-Beauftragter als Ansprechperson zur Verfügung, sondern auch unsere externe Ombudsperson.
Technische Werke Dresden GmbH verfolgt mit ihrer Steuerstrategie im Wesentlichen das Ziel, sämtliche steuerliche Verpflichtungen des TWD-Konzerns sicherzustellen und ihr steuerehrliches Verhalten sichtbar zu machen.