Geschäftsbericht 2024

10 | 5 BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 5.1 Grundlagen Die Technische Werke Dresden GmbH, Dresden (TWD), ist die Finanz-, Steuer- und Managementholding für die Bereiche Energieversorgung, Nahverkehr, Entsorgung, den Bau und die Betreibung der Dresdner Bäder und ergänzende Dienstleistungen. Ihr Geschäft wird im Wesentlichen durch die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften geprägt. Daher ist der Lagebericht der Einzelgesellschaft auch der Lagebericht des Konzerns. Die EnergieVerbund Dresden GmbH (EVD) bündelt im Konzern der TWD die Beteiligungen an den Energieversorgungsgesellschaften in Dresden und Ostsachsen. Dieser kommunal geprägte ostsächsische Versorgungsverbund hat in seiner Organisationsform und Größe eine Alleinstellung in der Energiebranche. Mehr denn je beweist sich das regionale Partnerschaftsmodell mit der SachsenEnergie AG (SachsenEnergie) und den Stadtwerkebeteiligungen als solide Basis, um die herausfordernden energiepolitischen Veränderungen durch Liberalisierung, Regulierung und Energiewende in Unternehmensstrategien zu übersetzen und so den künftigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Die Kooperation in den verschiedensten Bereichen ist dabei ein wichtiger Schlüssel für starke kundenorientierte Einzelunternehmen vor Ort. 5.2 Wirtschaftsbericht 5.2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 5.2.1.1 Der Bereich Energie Energiepolitisches Umfeld Das Jahr 2024 war politisch geprägt von den Wahlen zum EU-Parlament im Juni und zum Sächsischen Landtag im September sowie dem Bruch der Bundesregierung im November. Hier dominierte 2024 eine angespannte volkswirtschaftliche Situation verbunden mit wiederkehrenden Haushaltsstreitigkeiten zwischen den Regierungsparteien. Mit dem vorzeitigen Bruch der Bundesregierung und dem damit verbundenen Wegfall der Mehrheiten im Bundestag haben sich v. a. gegen Ende des Jahres viele energiepolitische Vorhaben angestaut, die 2025 zu lösen sind. Dazu gehören beispielhaft das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG), die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) inkl. der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) oder auch das KRITIS-Dachgesetz. Es hat im Jahr 2024 jedoch auch zahlreiche Neuerungen gegeben, die die Energiewende fördern und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit beitragen sollen. Ebenfalls relevant ist die seit der EnWG-Novelle 2023 gestärkte Bundesnetzagentur (BNetzA), welche im Januar 2024 eine umfassende Neuaufstellung der Netzregulierung ankündigte. Energiepolitische Schwerpunktthemen in 2024 waren u. a.: ◾ die Verbesserung der Rahmenbedingungen und Finanzierung von Wasserstoffhochlauf und Kernnetz, ◾ die weitere Beschleunigung und Akzeptanzsteigerung für den Ausbau von erneuerbaren Energien sowie ◾ die Schaffung von Konzepten zu Versorgungssicherheit und Kapazitätsmarkt. Konkret ergaben sich 2024 auf EU- und Bundesebene sowie in Sachsen folgende energiepolitisch zentrale Änderungen: Änderungen auf EU-Ebene EU-Strommarktreform Mit der Strommarktreform sollen EU-Bürger besser vor hohen Energiepreisen geschützt und starke Preisschwankungen reduziert werden, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien gestärkt werden soll. Um Preisstabilität zu gewährleisten, sollen EU-Mitgliedsstaaten künftig die Stromproduktion nur noch mit Hilfe von zweiseitigen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CfD) fördern dürfen. Diese beinhalten einen Mindest- sowie einen Höchstpreis für den verkauften Strom. Liegt der Strompreis darunter, bezuschusst der Staat, liegt er darüber, vereinnahmt der Staat die Übergewinne. Davon profitieren neben Windenergie-, Solar- und Wasserkraft- auch Geothermieanlagen und Kernkraftwerke. Ähnliche Fördermodelle, wie die gleitende Einspeisevergütung in Deutschland, bleiben nach Prüfung durch die EU-Kommission ebenfalls erlaubt, solange die Preise nach oben gedeckelt werden. Eine Ausnahmeklausel erlaubt weiterhin die Förderung von Kohle- und Gaskraftwerken bis Ende 2028, sofern diese dem Kapazitätsmarkt unterliegen und ihre Leistung vorhalten. Darüber hinaus soll der Abschluss von langfristigen Stromabnahmeverträgen (Power purchase agreement – PPA) künftig auch kleineren Marktteilnehmern ermöglicht werden, um von den staatlichen Garantien zu profitieren. Diese Regelung gilt ausschließlich für Strom aus erneuerbaren Energien. Ebenfalls Bestandteil der Strommarktreform ist ein Anspruch der Verbraucher auf einen intelligenten Stromzähler ab Januar 2025 sowie auf die Wahl zwischen Festpreis- und dynamischen Verträgen. Im Stromhandel sollen sich die Spotmärkte künftig der Echtzeit annähern und ab 2026 erst 30 Minuten vor Echtzeit schließen, wobei die Übertragungsnetzbetreiber Ausnahmen beantragen können. Dies soll es Erzeugern von erneuerbaren Energien ermöglichen, ihre Spitzenproduktion besser am Markt veräußern zu können. Mit der Einführung sogenannter „Peak-Shaving-Produkte“ (Spitzenglättung) durch die Übertragungsnetzbetreiber sollen Marktteilnehmer vergütet werden, die ihren Verbrauch kurzfristig reduzieren, um das Netz zu entlasten.

RkJQdWJsaXNoZXIy NzExNDc2