| 11 Energiepolitisches Umfeld Vor dem Hintergrund einer weiter anhaltenden angespannten volkswirtschaftlichen Situation war das Jahr 2025 politisch geprägt von der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025, der Bildung der neuen Bundesregierung im Mai sowie den Haushaltsverhandlungen auf Bundes- und Landesebene. Ein noch im März 2025 verabschiedetes Schuldenpaket i. H. v. 500 Milliarden EUR soll in den kommenden 12 Jahren Investitionen in die Infrastruktur ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland stärken. Mit dem vorzeitigen Bruch der ehemaligen Bundesregierung hatten sich zahlreiche energiepolitische Vorhaben angestaut, die im Jahr 2025, teils in veränderter Form, neu ins parlamentarische Verfahren eingebracht wurden. Eine Grundlage hierfür bildete auch das im Koalitionsvertrag vereinbarte und im September 2025 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) vorgestellte Energiewendemonitoring als Bestandsaufnahme, welche den Fokus stärker auf Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit setzt. Erste energiepolitische Ableitungen daraus wurden gegen Ende des Jahres 2025 initiiert. Weitere Gesetzesanpassungen werden für 2026 erwartet. Energiepolitische Schwerpunktthemen in 2025 waren u. a.: ◾ die Regelung des Übergangs vom nationalen Emissionshandel (nEHS) zum Europäischen Emissionshandel (ETS II), ◾ der NEST-Prozess der BNetzA zur grundlegenden Neugestaltung des Regulierungsrahmens für die Energiebranche und ◾ in Sachsen die Anpassung der Windflächenziele und höhere Ertragsbeteiligung an erneuerbaren Energien. Konkret ergaben sich 2025 auf EU- und Bundesebene sowie in Sachsen folgende zentrale energiepolitische Änderungen: Änderungen auf EU-Ebene „Clean Industrial Deal“ (CID) mit Aktionsplan für bezahlbare Energien vorgelegt Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 den „Clean Industrial Deal“ (CID) sowie den „Aktionsplan für bezahlbare Energie“ vorgestellt. Dabei handelt es sich um Strategiepapiere, die den European Green Deal weiterentwickeln sollen, mit dem Ziel, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken. Kernpunkte des CID sind u. a. ◾ bezahlbare Energiepreise (vgl. Aktionsplan für bezahlbare Energie) ◾ Bürokratieabbau und Vereinfachungen (betrifft v. a. Nachhaltigkeitsberichterstattung) sowie ◾ die Förderung von Investitionen in saubere Technologien und Produkte (vgl. CISAF-Clean Industry State Aid Framework). Zur Unterstützung energieintensiver Industrien setzt der Aktionsplan für bezahlbare Energie innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten auf eine Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß. Darüber hinaus sollen die Elektrifizierung vorangetrieben und ausreichend Netzkapazitäten gewährleistet werden. Auch sollen Anreize für die Industrie geschaffen werden, Flexibilitätsleistungen bereitzustellen. Gleichzeitig setzt der Aktionsplan auf einen schnellen Zuwachs an Stromabnahmeverträgen (PPAs) und Differenzverträgen (CfDs) in der Privatwirtschaft. Ein im Rahmen des CID für 2026 angekündigtes Netzpaket („European Grid Package“) soll Maßnahmen beinhalten, welche zu einer Beschleunigung von Genehmigungen für Netze, Speicher und erneuerbare Energien führen sollen. Als Finanzierungsinstrument hat die Kommission im Juni 2025 das „Clean Industrial State Aid Framework“ (CISAF) verabschiedet, womit Beihilfevorschriften für die im CID adressierten Ziele vereinfacht werden. Konkret werden damit auch vergünstigte Strompreise für energieintensive Unternehmen ermöglicht. Delegierter Rechtsakt für CO2-armen Wasserstoff Anfang Juli 2025 legte die EU-Kommission den delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmen Kraftstoffen vor. Er definiert die Methodik zur Berechnung der Treibhausgaseinsparung bei der Herstellung von kohlenstoffarmem Wasserstoff (mind. 70 % weniger Emissionen). Sie ergänzt bestehende Verfahren für erneuerbare Energieträger (RFNBO) und schafft damit einen vollständigen EU-Rechtsrahmen für Wasserstoff – ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit und den Ausbau sauberer Wasserstoffproduktion in Europa. Da Vorkettenemissionen (bspw. durch Leckagen) einen großen Teil des erlaubten Emissionsbudgets aufzehren, trägt der ggü. der Konsultationsfassung von 2024 deutlich abgesenkte Standardwert für Erdgas zu einer einfacheren Zertifizierung für kohlenstoffarmen, blauen Wasserstoff bei. Die Initiative ist zentral für die Dekarbonisierung schwer elektrifizierbarer Sektoren wie Luftfahrt, Schifffahrt und Industrie sowie für den Import von Wasserstoff. Änderungen auf Bundesebene EnWG-Novelle zur Vermeidung von EE-Erzeugungsüberschüssen Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag die EnWG-Novelle zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen verabschiedet. Die Novelle adressiert die durch die Vielzahl kleinerer EE-Anlagen verursachten Einspeisespitzen, welche sich nachteilig auf die Systemstabilität der Stromnetze auswirken können. Hierzu wird in Zeiten negativer Strompreise die EEG-Förderung für Neuanlagen abgeschafft, um die Stromeinspeisung in den Zeiten zu reduzieren, in denen er nicht benötigt wird. Auch sollen EE-Anlagen bereits ab einer Leistung von 7 kW steuerbar sein und mit einem intelligenten Messsystem/Smart Meter ausgestattet werden.
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