| 11 EU-Gaspaket ohne horizontale Entflechtung auf Verteilnetzebene Im August 2024 ist das EU-Gaspaket in Kraft getreten und verpflichtet damit die Mitgliedsstaaten der EU zur Umsetzung in nationales Recht. Mit dem Gaspaket soll der Übergang des Gassektors zu erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, insbesondere Wasserstoff, gestaltet werden. Mit Blick auf die in der Branche umstrittene horizontale Entflechtung von Gas- und Wasserstoffnetzen hat man sich für die Fernleitungsebene auf eine Opt-Out-Regelung (Widerspruchsregelung) verständigt. Das heißt: Ob der Fernleitungsnetzbetrieb für Erdgas und Wasserstoff horizontal durch die Gründung einer separaten Netzgesellschaft getrennt werden muss, entscheiden künftig die Mitgliedsstaaten. Eine horizontale Entflechtung zwischen Erdgas und Wasserstoff gibt es auf der Verteilnetzebene nicht. EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erweitert Berichtspflichten Im Juli 2024 ist die EU-Lieferkettenrichtlinie in Kraft getreten. Diese verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von über 450 Mio. EUR sicherzustellen, dass menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken in den Lieferketten identifiziert und vermieden werden. Hierfür wird eine neue, strafbewährte Berichtspflicht geschaffen, bei welcher die Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung der Risiken beschrieben werden sollen. Ebenfalls haben Unternehmen künftig einen Klimaplan zu erstellen, dessen Inhalte mit dem Pariser Klimaabkommen im Einklang stehen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Vor dem Hintergrund der zuletzt signifikant angestiegenen bürokratischen Aufwände haben sich mehrere Parteien in ihren Wahlprogrammen allerdings für eine Aufhebung der EU-Lieferkettenrichtlinie ausgesprochen. Änderungen auf Bundesebene Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie vorgestellt. Zugehöriges Kraftwerkssicherheitsgesetz wurde allerdings vertagt. Um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit während Dunkelflauten zu gewährleisten, hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2023 eine Kraftwerksstrategie angekündigt, zu welcher 2024 die Eckpunkte vorgestellt wurden. Die Strategie beabsichtigt die Ausschreibung für gesicherte steuerbare Kapazitäten. Konkret sind Ausschreibungen im Umfang von 12,5 GW Leistung geplant, wovon 7,5 GW als Dekarbonisierungsmaßnahme über den Klimatransformationsfonds (KTF) gefördert werden und 5 GW der Versorgungssicherheit dienen sollen. Hierfür ist eine gestaffelte Ausschreibung von 5 GW für neue, wasserstofffähige Gaskraftwerke vorgesehen. Weitere 2 GW sollen für die Umrüstung bestehender Gaskraftwerke auf Wasserstoff gefördert werden. Für die Umstellung der geförderten Anlagen von Erdgas auf Wasserstoff ist eine Frist von acht Jahren ab Inbetriebnahme bzw. Modernisierung vorgesehen, sofern das Wasserstoffkernnetz bis dahin realisiert wurde. In einem Umfang von jeweils 500 MW sollen zudem Sprinteranlagen, die direkt mit Wasserstoff laufen, sowie Langzeitspeicher gefördert werden. Diese Strategie sollte zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) weiterentwickelt und damit rechtsverbindlich werden. Ein entsprechender Referentenentwurf des BMWK wurde im Oktober 2024 veröffentlicht. Mit dem Ende der Ampel-Regierung liegt das Kraftwerkssicherheitsgesetz derzeit auf Eis. Die neue Bundesregierung wird sich mit dem Thema befassen müssen, wie die Versorgungssicherheit mit Hilfe eines Kapazitätsmarktes gewährleistet werden kann. Da eine politische Einigung auf die konkrete Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus noch immer aussteht, ist fraglich, ob sich die kommende Bundesregierung an den Eckpunkten der Kraftwerksstrategie orientieren wird. Wasserstoffimportstrategie soll ausreichende Wasserstoffversorgung in Zukunft sicherstellen Um die in Zukunft erforderlichen Mengen an Wasserstoff zu beschaffen, hat die Bundesregierung im Juli 2024 die Importstrategie für Wasserstoff beschlossen. Darin wird von einem Bedarf an Wasserstoff i. H. v. 360 bis 500 TWh sowie weiteren 200 TWh an synthetischen Kohlenwasserstoffen und Derivaten bis 2045 ausgegangen. Da eine einheimische Wasserstoffproduktion in dieser Größenordnung nicht wirtschaftlich umzusetzen ist, sollen Importmengen die Versorgung der Industrie sicherstellen. Die Bundesregierung geht dabei von einer Importquote zwischen 50 % bis 70 % aus. Als problematisch ist die Finanzierung zu bewerten. So setzt die Strategie auf bestehende Förderprogramme, wie Important Projects of Common European Interest (IPCEI), das staatliche Ankaufprogramm „H2 Global“ und Klimaschutzverträge, deren finanzielle Ausstattung nach Expertenmeinungen mindestens verdoppelt oder gar verdreifacht werden müsste, um die Strategie erfolgreich umzusetzen. Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister- Verordnung (GWKHV) Mit der im Januar 2024 beschlossenen GWKHV hat Deutschland eine EU-Vorgabe aus der Erneuerbaren Richtlinie (Renewable Energy Directive RED II) umgesetzt, welche die Einführung eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme und Kälte vorsieht. Anbieter von Gasen, die aus erneuerbaren Energien oder kohlenstoffarmen Quellen erzeugt wurden, können diese vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Die Zertifizierung ist freiwillig und gilt beispielsweise für grünen sowie auch blauen Wasserstoff. Ziel ist die Förderung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase durch das Schaffen von Transparenz für den Endnutzer. Die Verordnung ist zum 25. April 2024 in Kraft getreten und der Start des Gas-Herkunftsnachweisregisters ist für das Jahr 2026 geplant.
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