24 | Der Nahverkehr Nach mehrmonatigen Diskussionen mit der LHD, dem Stadtrat und der TWD über die zukünftige Finanzierung des ÖPNV wurde am 31. März 2025 der Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 durch den Stadtrat beschlossen. Dieser sieht Angebotsreduzierungen und den Verzicht auf Ausbaumaßnahmen für die DVB vor. Gleichzeitig wurden weitere Mittel zur Finanzierung für das verbleibende DVB-Angebot im Doppelhaushalt der LHD bereitgestellt. Zudem wurde die DVB durch den Stadtratsbeschluss verpflichtet, das Liniennetz bis Ende des laufenden Geschäftsjahres einer Prüfung zu unterziehen. Bis zu einer grundlegenden Überprüfung und Optimierung des Liniennetztes soll die Umsetzung einiger Linienänderungen bzw. Taktreduzierungen (z. B. Ferienfahrplan in Winter-, Oster-, Sommer- und Herbstferien) erfolgen. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen des Stadtrates hat der Aufsichtsrat am 2. April 2025 den Wirtschaftsplan der DVB für das Jahr 2025 verabschiedet. Dieser sieht einen Verlustausgleichsbedarf durch die TWD von 55,0 Mio. EUR und eine Ausgleichszahlung der LHD im Rahmen des Öffentlichen Dienstleistungsauftrags von 27,9 Mio. EUR vor. Für 2026 ist ein Anstieg der städtischen Mittel auf 31,2 Mio. EUR eingeplant. Ab 2027 entfällt der Ausgleichsbetrag der LHD, so dass eine vollständige Übernahme des dynamisierten Ausgleichsbedarfs durch die TWD sicherzustellen ist. Die Erlösplanung für 2025 geht von rund 184,0 Mio. Linienbeförderungsanfällen aus. In Summe werden im Zusammenspiel des Ausgleichmechanismus zum Deutschlandticket und den VVO-Tariferhöhungen aus 2023 und 2024 eine Erhöhung der Verkehrserlöse auf insgesamt 177,1 Mio. EUR erwartet. Aufgrund der prognostizierten hohen Bezugspreise für Material, Fremdleistungen und Betriebskosten sowie der Personalkosten werden Aufwendungen in Höhe von insgesamt 293,7 Mio. EUR veranschlagt. Als Konsequenz der Angebotsreduzierungen sind bis Ende 2025 Personalanpassungen auf ca. 2060 VBE vorgesehen. Die Risiken aus notwendigen Personalreduzierungsmaßnahmen wurden im Jahresabschluss des Berichtsjahres in Form einer Rückstellung berücksichtigt. Auf Grundlage des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages und des Cash-Pool-Vertrages mit der TWD ist die Zahlungsfähigkeit der DVB als gesichert anzusehen. Geplante Investitionen Die DVB verfolgt das Ziel, mit Investitionen die Grundlagen für einen im Wettbewerb der Verkehrsträger attraktiven und effizienten ÖPNV zu schaffen. Der Investitionsplan 2025 ff. beruht auf der Maßgabe der TWD und LHD, keine Kreditierung zur Finanzierung geplanter Investitionsmaßnahmen zu unterstellen. Dies hat gravierende Einschnitte zur Folge, da für die Finanzierung der Investitionsprojekte ausschließlich Abschreibungen und Fördermittel zur Verfügung stehen. Für dringend sanierungsbedürftige Infrastruktur (wie u. a. die Nossener Brücke) erhält die DVB von der LHD für den Zeitraum ab 2025 bis 2029 zusätzliche finanzielle Mittel gemäß dem im Stadtrat beschlossenen Brückenfonds von insgesamt 35,0 Mio. EUR. Im aktuellen Geschäftsjahr steht der DVB ein eingeschränktes Investitionsvolumen in Höhe von 69,6 Mio. EUR zur Verfügung. Für die Folgejahre bis einschließlich 2029 ist eine Erhöhung des Investitionsvolumens auf durchschnittlich 108,0 Mio. EUR p. a. vorgesehen. Diese Rahmenbedingungen führen zu einer deutlichen Reduzierung des angedachten Investitionsplans. Zum Bestandserhalt sind durchschnittliche Investitionen von 130,0 Mio. EUR bis 155,0 Mio. EUR p. a. notwendig. Dauerhaft kann mit der vorliegenden Investitionsplanung der Betrieb im heutigen Umfang nicht sicher aufrechterhalten werden. Der veränderte Planansatz bedeutet, dass in den Folgejahren verschiedene mit der LHD abgestimmte und mit dem Fördergeldgeber positiv besprochene Großvorhaben aufgrund fehlender Eigenmittel nicht wie angedacht von der DVB begleitet werden können. Es müssen zustandsbedingt notwendige Ersatzbeschaffungen von Stadtbahnen und Bussen in zukünftige Planjahre verschoben werden. Folglich können vermehrt Ausfälle und höhere Instandhaltungskosten entstehen. Zur Investitionsfinanzierung sollen wie in den Vorjahren die Förderprogramme von Bund, Freistaat Sachsen sowie der Europäischen Union genutzt werden. Für die Werterhaltung sowie Erneuerung der Schieneninfrastruktur sind sowohl Fördermittel aus dem Landesinvestitionsprogramm als auch Fördermittel aus dem GVFG-Bundesförderprogramm (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) unterstellt. Ein moderner und leistungsfähiger ÖPNV mit umweltfreundlichen und energieeffizienten Verkehrsmitteln zur Erfüllung der Daseinsvorsorge und des Klimaschutzes benötigt verlässliche und stabile Lösungen betreffs der zukünftigen Finanzierung. Der Weiterentwicklungs- und Finanzierungsprozess des ÖPNV bedingt zwingend die Unterstützung der politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen. Zur Umsetzung der Bauvorhaben bedarf es entsprechender planerischer und genehmigungsrechtlicher Beschlüsse, wie auch der personellen und finanziellen Ressourcen für den begleitenden Straßenbau auf Seiten der Landeshauptstadt Dresden. Die Dresdner Bäder Gemäß der in der Aufsichtsratssitzung im Dezember 2024 vorgestellten mittelfristigen Wirtschaftsplanung der DDB wird für 2025 unter Berücksichtigung von Umsatzerlösen von 8,2 Mio. EUR, Zuschüssen der LHD von 1,5 Mio. EUR, einem Materialaufwand von 8,5 Mio. EUR sowie Personalaufwendungen von 8,0 Mio. EUR mit einem Jahresfehlbetrag vor Verlustübernahme in der Bandbreite von 12,0 – 13,0 Mio. EUR gerechnet. Der entstehende Verlust wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages vollständig von der Gesellschafterin TWD ausgeglichen.
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