Geschäftsbericht 2023

42 | | 43 Die Wertansätze im Konzernabschluss entsprechen dem Grundsatz der einheitlichen Bewertung. Die At-Equity-Bewertung erfolgte nach der Buchwertmethode gemäß § 312 HGB. Ausgangspunkt waren die Verhältnisse im Erwerbszeitpunkt. Auf eine Zwischenergebniseliminierung wurde verzichtet, da sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. 7.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert zum Vorjahr angewendet worden. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Der Steuersatz zur Ermittlung der latenten Steuern bei den konzernspezifischen Sachverhalten beträgt, wie im Vorjahr, 30 %. Im Übrigen kommen die bei den Gesellschaften maßgeblichen Steuersätze zur Anwendung. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagegegenstände sind neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig linear unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Die Grunddienstbarkeiten werden mit den voraussichtlich zu zahlenden Entschädigungen, abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen bewertet. Die aus der Erstkonsolidierung resultierenden aktivischen Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt entsprechend einer erwarteten Nutzungsdauer der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden von 10 Jahren. Entstanden sind die ausgewiesen Firmenwerte im Rahmen der Erst- und Folgekonsolidierung der Windpark Streumen GmbH, Dresden, in 2017 (Firmenwert: 4.301 TEUR), der Energieanlagen Frank Bündig GmbH, Waldheim, im Jahr 2021 und 2022 (Firmenwert: 2.002 TEUR), der Quittel GmbH, Weinböhla, mit deren Beteiligung Ampere Solar GmbH, Weinböhla, im Jahr 2023 (Firmenwerte: 10.825 TEUR) und der PV Barlinek sp. z o.o., Komorniki, im Jahr 2023 (Firmenwert: 3.518 TEUR). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen für den ÖPNV werden – im Unterschied zu den anderen Konzernbereichen – um Investitionszuschüsse vermindert ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen planmäßig linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich an den steuerlich zulässigen Höchstsätzen orientiert. Im Geschäftsjahr 2023 wurden außerplanmäßige Abschreibungen von 0,3 Mio. EUR (i. Vj. 1,5 Mio. EUR) vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800,00 EUR werden überwiegend im Zugangsjahr voll abgeschrieben, die Abgangsbuchung erfolgt mit der Verschrottung, dem Verkauf oder dem sonstigen Ausscheiden aus dem Anlagevermögen. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zum Nennwert bewertet. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen des Finanzanlagevermögens werden auf den Barwert abgezinst. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der den Finanzanlagen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Geschäftsjahr 2023 wurden außerplanmäßige Abschreibungen von 12,2 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR) vorgenommen. Die Wertansätze der nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen wurden entsprechend der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, fortgeschrieben. Bei den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren zu durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt; die Bewertung der Bestände an unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten, in die neben den Material- und Fertigungseinzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Verwaltungsgemeinkosten einbezogen werden. Wertabschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen. Die unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen werden mit dem Nominalwert angesetzt. Das Vorratsvermögen enthält entgeltlich erworbene Emissionszertifikate. Die unentgeltlich zugeteilten Emissionszertifikate wurden mit einem Erinnerungswert von 1,00 EUR angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bewertet. Für erkennbare Risiken werden angemessene Wertberichtigungen gebildet. In den Forderungen sind Umsatzabgrenzungen aus Energielieferungen enthalten, die nach der Methode des rollierenden Verfahrens zum Bilanzstichtag ermittelt werden. Erhaltene Abschlagszahlungen wurden von den Forderungen abgesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. 7.1 Allgemeine Angaben Das Mutterunternehmen ist unter der Firma Technische Werke Dresden GmbH (TWD) mit Sitz in Dresden im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter der Nummer HRB 2422 eingetragen. Der Konzernabschluss der TWD zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des § 290 ff. HGB, aufgestellt. Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellten Einzelabschlüsse der vollkonsolidierten und „At-Equity“ konsolidierten Unternehmen. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden die geltenden Grundsätze der Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) grundsätzlich berücksichtigt. Ausnahmen hiervon sind Einzelvorschriften, bei denen auch nach HGB Wahlrechte bestehen. Für die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Konsolidierungskreis hat sich im Jahr 2023 um die SachsenEnergie Versorgung GmbH, die RING30 GmbH, die Quittel GmbH, die Ampere Solar GmbH und die PV Barlinek sp. z.o.o. erweitert. Die DIGImeto GmbH & Co. KG ist zum Jahresende 2023 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Da die Gesellschaft gemäß § 296 Abs. 2 HGB von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ist, wird sie zukünftig unter den nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen geführt. Entsprechend DRS 23.190 erfolgte der erfolgsneutrale Übergang von der Vollkonsolidierung auf die Anschaffungskostenbewertung, bei dem die verbleibenden Anteile im Konzernabschluss mit dem anteiligen Reinvermögen zu Konzernbilanzbuchwerten anzusetzen sind. Zum Zeitpunkt der Übergangskonsolidierung betrugen die ermittelten Anschaffungskosten entsprechend 13,9 Mio. EUR. Die Gesellschaft hat das Wahlrecht nach § 311 Abs. 2 HGB in Anspruch genommen und auf die Einbeziehung At-Equity verzichtet. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert führte im Jahr 2023 zu Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 12,2 Mio. EUR. Der beizulegende Zeitwert der Anteile an der DIGImeto GmbH & Co. KG beträgt zum 31. Dezember 2023 1,7 Mio. EUR. Im Übrigen blieb der Konsolidierungskreis unverändert. Die SachsenEnergie Kraftwerksgesellschaft Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG, Dresden ist von der Offenlegung ihres Jahresabschlusses und Lageberichts gemäß § 264b HGB befreit. Den im Rahmen der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen liegen die jeweiligen Jahresabschlüsse zugrunde. Aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wurden gemäß § 296 Abs. 2 HGB die unter den nicht konsolidierten, verbundenen Unternehmen aufgeführten Tochtergesellschaften in der separaten Aufstellung des Anteilsbesitzes auf den Seiten 60 – 65 nicht konsolidiert. Sowohl die nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen als auch die nicht konsolidierten assoziierten Unternehmen wurden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns gemäß § 296 Abs. 2 HGB und § 311 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen. Die separate Aufstellung des Anteilsbesitzes aller Gesellschaften ist auf den Seiten 60 – 65 zu diesem Anhang dargestellt. 7.2 Konsolidierungsmethoden Die Tochterunternehmen, die bis zum 31. Dezember 2009 einbezogen waren, wurden nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a. F. einbezogen. Bei den ab 2010 einbezogenen Unternehmen wurde der neugefasste § 301 Abs. 1 HGB beachtet (Neubewertungsmethode). Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Zeitpunkt des Erwerbs. Auf- und Abstockungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen, bei denen der Status des verbundenen Unternehmens erhalten bleibt, werden nach DRS 23.171 und 23.175 ff. als Kapitalvorgang behandelt. Für Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital wurde gemäß § 307 HGB ein gesonderter Ausgleichsposten „nicht beherrschende Anteile“ gebildet. Bei der Schuldenkonsolidierung wurden Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 303 HGB eliminiert. Zwischenergebnisse nach § 304 HGB waren insbesondere bei Verkäufen, z. B. von Anlagen zwischen den Tochterunternehmen und bei der Auflösung des Sonderpostens zu berücksichtigen und wurden eliminiert. Die weiteren Sachverhalte der Entstehung von Zwischengewinnen sind unwesentlich und wurden daher nicht berücksichtigt. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung nach § 305 HGB wurden Erlöse und Aufwendungen aus Geschäftsvorfällen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verrechnet. KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

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