Geschäftsbericht 2023

44 | | 45 7.4 Angaben zu einzelnen Posten der Konzern-Bilanz 7.4.1 Anlagevermögen Zur Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel des Konzerns auf den Seiten 58/59. Unter den „Veränderungen aus der EquityBewertung“ werden Erhöhungen in Folge der positiven Ergebnissituation der assoziierten Unternehmen sowie Verminderungen aufgrund der vorgenommenen Ausschüttungen sowie die Abschreibungen auf die Kaufpreisallokation vermindert um die Auflösung der korrespondierenden latenten Steuern ausgewiesen. Die im Geschäftsjahr aktivisch abgesetzten Fördermittel für betriebliche Anlagen des ÖPNV (im Wesentlichen Fördermittel des Bundes und des Freistaates Sachsen) belaufen sich auf 80,2 Mio. EUR (i. Vj. 33,1 Mio. EUR). Ohne die aktivische Absetzung der Fördermittel im Geschäftsjahr 2023 und Vorjahren würde das Anlagevermögen zum Bilanzstichtag einen um 320,3 Mio. EUR (i. Vj. 239,8 Mio. EUR) höheren Buchwert ausweisen. Die immateriellen Vermögensgegenstände (94,2 Mio. EUR; i. Vj. 66,3 Mio. EUR) enthalten die erworbenen Firmenwerte. Der Buchwert beträgt 16,0 Mio. EUR (i. Vj. 3,4 Mio. EUR). Eine Übersicht zu den Finanzanlagen finden Sie auf den Seiten 60 – 65. Die Anteilsbesitzliste wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden (HRB 2422) hinterlegt. Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert (15,5 Mio. EUR) und dem anteiligen Eigenkapital (22,1 Mio. EUR) der assoziierten Unternehmen betragen zum 31. Dezember 2023 6,6 Mio. EUR für Unternehmen mit passiven Unterschiedsbeträgen. Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert (67,0 Mio. EUR) und dem anteiligen Eigenkapital (43,7 Mio. EUR) der assoziierten Unternehmen mit aktiven Unterschiedsbeträgen betragen 23,3 Mio. EUR. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden in Höhe des Buchwertes von 3,1 Mio. EUR (i. Vj. 2,7 Mio. EUR) mit Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet. Die sonstigen Ausleihungen wurden in Höhe von 0,6 Mio. EUR (i. Vj. 0,6 Mio. EUR) mit Altersversorgungsansprüchen verrechnet. 7.4.2 Umlaufvermögen Die Vorräte enthalten entgeltlich erworbene Emissionszertifikate von 82.341 TEUR (i. Vj. 48.416 TEUR). Die zum Bilanzstichtag vorhandenen, unentgeltlich zugeteilten Zertifikate wurden zum Erinnerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie anteilige Gemein- kosten. Der Konzern weist Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 902,0 Mio. EUR (i. Vj. 663,0 Mio. EUR) aus. Hierin enthalten sind Verbrauchsabgrenzungen zum Stichtag in Höhe von 1.184,6 Mio. EUR (i. Vj. 651,4 Mio. EUR) für Energielieferungen, von denen erhaltene Abschlagszahlungen von 920,7 Mio. EUR (i. Vj. 523,9 Mio. EUR) abgesetzt wurden. Die Forderungen gegen nicht konsolidierte verbundene Unternehmen betragen 6,1 Mio. EUR (i. Vj. 4,2 Mio. EUR). Es sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 4,3 Mio. EUR (i. Vj. 1,6 Mio. EUR) sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 1,8 Mio. EUR (i. Vj. 2,6 Mio. EUR) enthalten. Als Forderungen gegen Gesellschafter werden die Forderungen gegen die Landeshauptstadt Dresden ausgewiesen. Sie betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände. Die ausgewiesenen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen insgesamt 1,9 Mio. EUR (i. Vj. 2,5 Mio. EUR). Sie resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen diese Gesellschaften in Höhe von insgesamt 0,4 Mio. EUR (i. Vj. 1,0 Mio. EUR) und Forderungen aus aktivierten Garantiedividenden von 1,5 Mio. EUR (i. Vj. 1,5 Mio. EUR). In den sonstigen Vermögensgegenständen sind überwiegend Forderungen gegen die KBO (KBO Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Energie Sachsen Ost, Neustadt/Sachsen) aus einem Aktienkaufvertrag (32,0 Mio. EUR), gegen das Finanzamt aus erst im Folgejahr abzugsfähiger Vorsteuer (13,4 Mio. EUR) und aus anrechenbarer Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag (11,2 Mio. EUR) enthalten. Hinzu kommen Sicherheitsleistungen, die für Termingeschäfte an der Energiebörse hinterlegt werden müssen (67,0 Mio. EUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2023 wurden in Höhe von 1,1 Mio. EUR (i. Vj. 1,0 Mio. EUR ) mit den Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen verrechnet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen insgesamt 1.144,5 Mio. EUR (i. Vj. 996,8 Mio. EUR) und haben bis auf einen Betrag von 78,4 Mio. EUR (i. Vj. 49,0 Mio. EUR) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erhöhten sich um 61,6 Mio. EUR auf 167,1 Mio. EUR zum 31. Dezember 2023. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind als wesentliche Posten CAP-Prämien (0,1 Mio. EUR; i. Vj. 0,3 Mio. EUR) und Wartungsaufwendungen (6,9 Mio. EUR; i. Vj. 6,9 Mio. EUR) ausgewiesen. Die Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt entsprechend der Laufzeit der zugrundeliegenden Geschäfte. Das Sonderverlustkonto verminderte sich um die zur Rückstellungsveränderung korrespondierenden Abschreibungen auf das Sonderverlustkonto. Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, wurden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und mit diesen Schulden verrechnet. Das nach § 17 Abs. 4 DMBilG zum 1. Juli 1990 in Höhe der erstmals gebildeten Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB ausgewiesene Sonderverlustkonto gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG wird in Höhe der Inanspruchnahme und Auflösung dieser Rückstellungen abgeschrieben. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bewertet. Die empfangenen Investitionszuschüsse werden – mit Ausnahme der Zuschüsse für Betriebsanlagen des Bereichs ÖPNV – als Sonderposten passiviert und entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die erhaltenen Baukostenzuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden entsprechend den Vorschriften nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und sonstige Personalrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und passiviert. Den Berechnungen liegen die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Die Bewertung erfolgte nach dem Projected Unit Credit-Verfahren. Als Rechnungszinssatz wird bei den versicherungsmathematischen Gutachten der von der Bundesbank veröffentlichte Abzinsungssatz gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren verwendet. Daraus folgte zum 31. Oktober 2023 ein Zinssatz in Höhe von 1,82 % für Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Renten- und Gehaltssteigerungen wurden je nach Rückstellungsgegenstand mit 0 % bis 2,5 % berücksichtigt. Die Fluktuationsrate wurde mit 0 % bis 1,0 % angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sowie Altersteilzeitverpflichtungen wurden mit dem entsprechenden Deckungsvermögen verrechnet. Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages angesetzt. Für Hauptuntersuchungen und Instandhaltungsmaßnahmen wurden in Vorjahren Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB a. F. gebildet. Überwiegend wurde das Wahlrecht des HGB in der Fassung des BilMoG, nämlich die Beibehaltung, in Anspruch genommen; für einzelne Sachverhalte erfolgte auch eine erfolgsneutrale Umgliederung der Rückstellung in die Gewinnrücklagen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Latente Steuern (aktiv und passiv) resultieren aus Abweichungen zwischen steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen nach § 274 HGB im Einzelabschluss und zwischen Handelsbilanz I und II im Konzernabschluss nach § 306 HGB. Der Steuersatz zur Ermittlung der latenten Steuern auf die Abweichung von HB I und HB II beträgt wie im Vorjahr 30 %. Im Übrigen wurden die maßgeblichen Steuersätze der Gesellschaften zugrunde gelegt. Der sich nach Verrechnung der aktiven mit den passiven latenten Steuern ergebende Aktivüberhang wurde nicht zum Ansatz gebracht. Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung: Ökonomische Sicherungsbeziehungen werden durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. In den Fällen, in denen sowohl die „Einfrierungsmethode“, bei der die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden, als auch die „Durchbuchungsmethode“, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko sowohl des Grundgeschäfts als auch des Sicherungsinstruments bilanziert werden, angewandt werden können, wird die Einfrierungsmethode angewandt. Die sich ausgleichenden positiven und negativen Wertänderungen werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die dargelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden ebenfalls von den assoziierten Unternehmen angewandt.

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