| 43 7.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind weitgehend unverändert zum Vorjahr angewendet worden. Ausnahme ist die konzerneinheitliche Einführung der aktivischen Absetzung von Investitionszuschüssen von den jeweiligen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, welche erstmals für den vorliegenden Abschluss angewandt wurde. Die Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt. Der Steuersatz zur Ermittlung der latenten Steuern bei den konzernspezifischen Sachverhalten beträgt, wie im Vorjahr, 30 %. Im Übrigen kommen die bei den Gesellschaften maßgeblichen Steuersätze zur Anwendung. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der jeweils zuordenbaren Investitionszuschüsse sowie Abschreibungen angesetzt. In die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagegegenstände sind neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig linear unter Berücksichtigung einer Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Die Grunddienstbarkeiten werden mit den voraussichtlich zu zahlenden Entschädigungen, abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen bewertet. Die aus der Erstkonsolidierung resultierenden aktivischen Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Abschreibung erfolgt entsprechend einer erwarteten Nutzungsdauer der übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden von 10 Jahren. Die Geschäfts- oder Firmenwerte resultieren aus folgenden Transaktionen: Gesellschaft Jahr der Erst- konsolidierung Firmenwert Buchwert Mio. EUR Mio. EUR Windpark Streumen GmbH 2017 4,3 0,9 Energieanlagen Frank Bündig GmbH 2021 3,5 2,5 Quittel GmbH (einschl. Ampere Solar GmbH) 2023 6,8 5,1 PV Barlinek sp. z o.o. 2023 2,9 2,6 SPV Czerwona Woda sp. z o.o. 2024 2,8 2,6 Invest PV sp. z o.o. 2024 2,5 2,3 clarifydata GmbH 2024 0,2 0,1 SunStrom GmbH 2024 1,0 0,9 23,9 17,1 Die Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen planmäßig linear unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die sich an den steuerlich zulässigen Höchstsätzen orientiert. Im Geschäftsjahr 2024 wurden außerplanmäßige Abschreibungen von 2,2 Mio. EUR (i. Vj. 0,3 Mio. EUR) vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800,00 EUR werden überwiegend im Zugangsjahr voll abgeschrieben, die Abgangsbuchung erfolgt mit der Verschrottung, dem Verkauf oder dem sonstigen Ausscheiden aus dem Anlagevermögen. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sind zum Nennwert bewertet. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen des Finanzanlagevermögens werden auf den Barwert abgezinst. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der den Finanzanlagen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Geschäftsjahr 2024 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen (i. Vj. 12,2 Mio. EUR) vorgenommen. Die Wertansätze der nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen wurden entsprechend der Eigenkapitalveränderungen, die den dem Mutterunternehmen gehörenden Anteilen am Kapital des assoziierten Unternehmens entsprechen, fortgeschrieben. Bei den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren zu durchschnittlichen Anschaffungskosten angesetzt; die Bewertung der Bestände an unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten, in die neben den Material- und Fertigungseinzelkosten angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Verwaltungsgemeinkosten einbezogen werden. Wertabschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.
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