TWD Geschäftsbericht 2025

| 47 Die übrigen Rückstellungen sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages angesetzt. Für Hauptuntersuchungen und Instandhaltungsmaßnahmen wurden in Vorjahren Aufwandsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 2 HGB a. F. gebildet. Überwiegend wurde das Wahlrecht des HGB in der Fassung des BilMoG, nämlich der Beibehaltung, in Anspruch genommen, für einzelne Sachverhalte erfolgte auch eine erfolgsneutrale Umgliederung der Rückstellung in die Gewinnrücklagen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Latente Steuern (aktiv und passiv) resultieren aus Abweichungen zwischen steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen nach § 274 HGB im Einzelabschluss und zwischen Handelsbilanz I und II im Konzernabschluss nach § 306 HGB. Der Steuersatz zur Ermittlung der latenten Steuern auf die Abweichung von HB I und HB II beträgt wie im Vorjahr 30 %. Im Übrigen wurden die maßgeblichen Steuersätze der Gesellschaften zugrunde gelegt. Der sich nach Verrechnung der aktiven mit den passiven latenten Steuern ergebende Aktivüberhang wurde nicht zum Ansatz gebracht. Die dargelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden ebenfalls von den assoziierten Unternehmen angewandt. 7.4 Angaben zu einzelnen Posten der Konzern-Bilanz 7.4.1 Anlagevermögen Zur Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel des Konzerns auf den Seiten 60/61. Unter den „Veränderungen aus der EquityBewertung“ werden Erhöhungen in Folge der positiven Ergebnissituation der assoziierten Unternehmen sowie Verminderungen aufgrund der vorgenommenen Ausschüttungen sowie die Abschreibungen auf die Kaufpreisallokation vermindert um die Auflösung der korrespondierenden latenten Steuern ausgewiesen. Vor dem Hintergrund der konzerneinheitlichen Darstellung der tatsächlichen Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt der Abzug der aus öffentlicher Hand erhaltenen Investitionszuschüsse von den Anschaffungskosten des bezuschussten Anlagevermögens. Die zum Stichtag bestehenden Investitionszuschüsse und Zuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von 463,0 Mio. EUR (i. Vj. 464,6 Mio. EUR) werden somit nicht passivisch unter den Sonderposten für Investitionszuschüsse, sondern innerhalb der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens ausgewiesen. Die immateriellen Vermögensgegenstände (157,8 Mio. EUR; i. Vj. 136,2 Mio. EUR) enthalten die erworbenen Firmenwerte. Der Buchwert beträgt 11,7 Mio. EUR (i. Vj. 17,1 Mio. EUR). Eine Übersicht zu den Finanzanlagen finden Sie auf den Seiten 62 – 67. Die Anteilsbesitzliste wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden (HRB 2422) hinterlegt. Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert (9,4 Mio. EUR) und dem anteiligen Eigenkapital (12,1 Mio. EUR) der assoziierten Unternehmen betragen zum 31. Dezember 2025 2,7 Mio. EUR für Unternehmen mit passiven Unterschiedsbeträgen. Die Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert (64,3 Mio. EUR) und dem anteiligen Eigenkapital (40,6 Mio. EUR) der assoziierten Unternehmen mit aktiven Unterschiedsbeträgen betragen 23,7 Mio. EUR. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden in Höhe des Buchwertes von 3,0 Mio. EUR (i. Vj. 3,6 Mio. EUR) mit Altersteilzeitverpflichtungen verrechnet. Die sonstigen Ausleihungen wurden in Höhe von 0,5 Mio. EUR (i. Vj. 0,6 Mio. EUR) mit Altersversorgungsansprüchen verrechnet. 7.4.2 Umlaufvermögen Die Vorräte enthalten entgeltlich erworbene Emissionszertifikate von 105,0 Mio. EUR (i. Vj. 92,6 Mio. EUR). Die zum Bilanzstichtag vorhandenen, unentgeltlich zugeteilten Zertifikate wurden zum Erinnerungswert angesetzt. Die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie anteilige Gemeinkosten. Der Konzern weist Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 857,8 Mio. EUR (i. Vj. 1.000,8 Mio. EUR) aus. Hierin enthalten sind Verbrauchsabgrenzungen zum Stichtag in Höhe von 1.330,7 Mio. EUR (i. Vj. 919,2 Mio. EUR) für Energielieferungen, von denen erhaltene Abschlagszahlungen von 806,3 Mio. EUR (i. Vj. 656,4 Mio. EUR) abgesetzt wurden. Die Forderungen gegen nicht konsolidierte verbundene Unternehmen betragen 3,5 Mio. EUR (i. Vj. 5,9 Mio. EUR). Es sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,4 Mio. EUR (i. Vj. 3,5 Mio. EUR) sowie sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 2,2 Mio. EUR (i. Vj. 2,4 Mio. EUR) enthalten. Als Forderungen gegen Gesellschafter werden die Forderungen gegen die Landeshauptstadt Dresden in Höhe von 6,5 Mio. EUR (i. Vj. 14,1 Mio. EUR) ausgewiesen. Sie betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die ausgewiesenen Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen insgesamt 3,4 Mio. EUR (i. Vj. 2,4 Mio. EUR). Sie resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen diese Gesellschaften in Höhe von insgesamt 1,1 Mio. EUR (i. Vj. 1,0 Mio. EUR) und Forderungen aus aktivierten Garantiedividenden von 2,3 Mio. EUR (i. Vj. 1,4 Mio. EUR).

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