Geschäftsbericht 2024

| 47 DRS 23, Tz. 159 wäre auch ein alternativer Ausweis in der Konzernbilanz als „Verbindlichkeit gegenüber anderen Gesellschaftern“ und in der Konzern-GuV als „nicht beherrschenden Anteilen zustehender Gewinn“ vor dem Posten „Konzernjahresfehlbetrag“ möglich gewesen. 7.4.4 Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung Der Unterschiedsbetrag resultiert im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung der DVB im Jahr 1996. Solange die Defizite der DVB über den steuerlichen Querverbund ausgeglichen werden, erfolgt keine ergebniswirksame Auflösung. Weiterhin steht der Unterschiedsbetrag im Zusammenhang mit der Verschmelzung der TWD Betriebsgesellschaft mbH und der erfolgten Erstkonsolidierung der Objektgesellschaft Neue Terrasse Dresden GmbH im Jahr 2017. Für die NTD erfolgte im Vorjahr eine ergebniswirksame Auflösung in Höhe des auf TWD entfallenden Jahresfehlbetrages in Höhe von 0,4 Mio. EUR. Der Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung beträgt 177,7 Mio. EUR. 7.4.5 Sonderposten aus Zuschüssen und Zulagen Die im Konzernabschluss ausgewiesenen Sonderposten entwickelten sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt: 31.12.2023 Zugänge Auflösungen Abgänge 31.12.2024 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Baukostenzuschüsse 237,7 8,7 14,3 0,3 231,8 Investitionszuschüsse 146,6 0,2 –1,5 148,32 0,0 384,3 8,9 12,8 148,6 231,8 7.4.6 Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen 42,6 Mio. EUR (i. Vj. 45,3 Mio. EUR). Es wurde eine Verrechnung von Finanzanlagen, die der Sicherung von Pensionsansprüchen dienen, mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen durchgeführt. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (Anschaffungskosten 3,0 Mio. EUR) beträgt zum Stichtag 3,9 Mio. EUR. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt zum Stichtag 6,2 Mio. EUR. Im Ergebnis wird eine entsprechende Rückstellung in Höhe von 2,3 Mio. EUR ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Zinserträge (0,5 Mio. EUR) aus dem Deckungsvermögen mit Zinsaufwendungen für die Rückstellungen (0,4 EUR) saldiert. Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf 33,7 Mio. EUR (i. Vj. 38,3 Mio. EUR) und betreffen Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (11,8 Mio. EUR; i. Vj. 0,7 Mio. EUR), Gewerbesteuer (14,7 Mio. EUR; i. Vj. 30,2 Mio. EUR) sowie sonstige Steuern (7,2 Mio. EUR; i. Vj. 7,4 Mio. EUR). 2 Der dargestellte Abgang von Investitionszuschüssen betrifft die eingangs beschriebene Verrechnung mit den Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.

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