48 | | 49 7.4.7 Verbindlichkeiten Verbindlichkeitenspiegel davon mit einer Restlaufzeit Gesamt- verbindlich- keiten bis zu einem Jahr über einem und bis zu fünf Jahren über fünf Jahre Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.082,3 106,7 458,9 516,7 (i. Vj.) (872,8) (95,3) (472,6) (304,9) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 52,1 52,0 0,1 0,0 (i. Vj.) (29,8) (29,7) (0,1) (0,0) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 81,8 81,4 0,4 0,0 (i. Vj.) (383,6) (382,0) (1,6) (0,0) Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen 12,0 12,0 0,0 0,0 (i. Vj.) (11,7) (11,7) (0,0) (0,0) Verbindlichkeiten gegenüber Landeshauptstadt Dresden 251,5 251,5 0,0 0,0 (i. Vj.) (271,2) (271,2) (0,0) (0,0) Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 15,5 15,5 0,0 0,0 (i. Vj.) (10,2) (10,2) (0,0) (0,0) Sonstige Verbindlichkeiten 428,3 425,7 2,6 0,0 (i. Vj.) (316,5) (315,7) (0,8) (0,0) 31.12.2023 1.923,5 944,8 462,0 516,7 (i. Vj.) (1.895,9) (1.115,8) (475,1) (304,9) Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 140,6 Mio. EUR (i. Vj. 159,1 Mio. EUR) durch eine Bürgschaft des Gesellschafters Landeshauptstadt Dresden besichert. Des Weiteren sind 14,1 Mio. EUR (i. Vj. 12,8 Mio. EUR) durch Grundschulden, Sicherungsübereignungs- und Sicherungsabtretungsvertrag (für Entsorgungsanlagen 11,1 Mio. EUR; i. Vj. 9,4 Mio. EUR besichert. Im Übrigen wurden Negativerklärungen gegenüber den Gläubigerbanken abgegeben. Weitere Sicherheiten für Verbindlichkeiten wurden nicht gewährt. Als Verbindlichkeiten gegenüber Landeshauptstadt Dresden (Gesellschafter) werden im Wesentlichen Mittel aus kurz- und mittelfristigen Ausleihungen der Landeshauptstadt Dresden ausgewiesen. Der Konzern weist folgende sonstige Rückstellungen aus: 2023 2022 Mio. EUR Mio. EUR Ausstehende Rechnungen 456,0 137,6 Rückbauverpflichtungen für stillgelegte Versorgungsleitungen 127,2 98,9 Drohende Verluste 50,4 97,7 Emissionszertifikate 45,6 43,7 Jubiläumszahlungen, Berufsgenossenschaften und ähnliche Verpflichtungen 38,3 37,1 Altersteilzeit, Sozialplan, Abfindungen 38,0 23,5 Betriebsprüfungsrisiken 16,6 13,9 Konzessionsabgaben 10,7 8,0 Prozessrisiken 9,7 8,0 Unterlassene Instandhaltung und ähnliche Verpflichtungen 7,9 7,7 Ableseverpflichtungen 5,4 4,8 Regulierungsthemen 4,2 4,0 Übrige 62,7 56,4 872,7 541,3 Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Das Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde für verschiedene sonstige Rückstellungen ausgeübt und stetig fortgesetzt. Es ergab sich bei diesen Rückstellungen eine Überdeckung zum 31. Dezember 2023 von 0,0 Mio. EUR (i. Vj. 0,0 Mio. EUR). Es wurde zudem vom Beibehaltungswahlrecht nach Artikel 67 Absatz 3 Satz 1 EGHGB bezüglich gemäß § 249 Abs. 2 HGB a. F. gebildeter Aufwandsrückstellungen bei der DVB Gebrauch gemacht. Zum 31. Dezember 2023 betrugen die entsprechenden Rückstellungen 0,4 Mio. EUR (i. Vj. 0,4 Mio. EUR).
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