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Barrierefreiheitserklärung
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Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Die Anforderungen ergeben sich aus dem BFSG. Insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 I BFSG. Die näheren Anforderungen ergeben sich aus der BSGV. Hierbei insbesondere aus §§ 12,19 BSGV. Die konkreten technischen Maßnahmen resultieren aus den WCAG 2.2 mit der Konformitätsstufe AA.
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Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Für die Überwachung der Barrierefreiheit ist eine Marktüberwachungsbehörde einzurichten. Dies ist bisher noch nicht abschließend erfolgt. Nach der Einrichtung wird die Behörde umgehend mit Namen und Anschrift hier angegeben.
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Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBG
Technische Werke Dresden GmbH
Lindenaustraße 11
01069 Dresden
E-Mail-Adresse: info@twd-dresden.de
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Barriere melden
Bitte senden Sie uns eine möglichst genaue Beschreibung, wenn Sie bei der Nutzung der Website auf eine Barriere gestoßen sind.
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