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Barrierefreiheitsinformation

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Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Anforderungen ergeben sich aus dem BFSG. Insbesondere aus § 14 BFSG in Verbindung mit § 3 I BFSG. Die näheren Anforderungen ergeben sich aus der BSGV. Hierbei insbesondere aus §§ 12,19 BSGV. Die konkreten technischen Maßnahmen resultieren aus den WCAG 2.2 mit der Konformitätsstufe AA.

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Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Für die Überwachung der Barrierefreiheit ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, zuständig. 

Ihre Anfragen richten Sie bitte an:

MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

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Verbraucherinformationen nach Art. 246 EGBG

Technische Werke Dresden GmbH
Lindenaustraße 11
01069 Dresden
E-Mail-Adresse: info@twd-dresden.de

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Barriere melden

Bitte senden Sie uns eine möglichst genaue Beschreibung, wenn Sie bei der Nutzung der Website auf eine Barriere gestoßen sind.

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