TWD Geschäftsbericht 2025

Geschäftsbericht 2025

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| 3 INHALT 1 Einleitung 4 2 Konzern – Technische Werke Dresden GmbH 6 3 Unternehmensorgane 8 4 Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2025 9 5 Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2025 10 5.1 Grundlagen 10 5.2 Wirtschaftsbericht 10 5.3 Erklärung zur Unternehmensführung 21 5.4 Chancen- und Risikobericht 22 5.5 Prognosebericht 25 5.6 Gesamtaussage 28 6 Spartenentwicklung im Konzern 29 6.1 Energie- und Wasserversorgung 29 6.2 Verkehr 34 6.3 Stadtreinigung 35 6.4 Bäder 37 6.5 Dienstleistungen 37 7 Konzernabschluss 2025 und Jahresabschluss 2025 der Technischen Werke Dresden Gmbh 40 7.1 Allgemeine Angaben 44 7.2 Konsolidierungsmethoden 45 7.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 45 7.4 Angaben zu einzelnen Posten der Konzern-Bilanz 47 7.5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns 52 7.6 Sonstige Angaben 54 8 Kontakte 76

4 | 1 EINLEITUNG Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschäftspartner, das Geschäftsjahr 2025 war für alle in den Technischen Werken Dresden (TWD) zusammengefassten Unternehmen von anspruchsvollen Rahmenbedingungen geprägt. Steigende Kosten, dynamische regulatorische Entwicklungen sowie strukturelle Veränderungen stellten hohe Anforderungen an Steuerung und Effizienz. Gleichwohl ist es gelungen, wichtige Fortschritte bei der Weiterentwicklung der Infrastruktur zu erzielen und damit die Grundlage für eine verlässliche und zukunftsfähige Daseinsvorsorge in Dresden und der Region weiter zu stärken. Mit rund 195,7 Millionen Fahrgästen blieben die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) und die mit ihr verbundene Verkehrsgesellschaft Meißen (VGM) für viele Menschen eine verlässliche Säule ihres Alltags und konnten das hohe Niveau des Vorjahres bestätigen. Die sehr gute Bewertung im ÖPNV Kundenbarometer unterstreicht die hohe Zufriedenheit der Fahrgäste und die Leistungsfähigkeit des Angebots. Gleichzeitig bleibt die wirtschaftliche Situation angespannt und stellt die langfristige Sicherung eines leistungsfähigen ÖPNV vor große Herausforderungen. Die Folgen des Deutschlandtickets führen weiterhin zu deutlichen Verschiebungen in den Tarifstrukturen und zu einer wachsenden Abhängigkeit von öffentlichen Ausgleichszahlungen. Zugleich steigen die Aufwendungen für Personal-, Bau- und Dienstleistungen sowie die Investitionserfordernisse im Zuge der Verkehrs- und Digitalisierungswende. Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von 57,5 Millionen EUR realisiert. Eine verlässliche und langfristige Finanzierung bleibt damit zentrale Voraussetzung für die Mobilität der Zukunft. Die Stadtreinigung Dresden GmbH erfüllte auch im Jahr 2025 zuverlässig ihre Aufgaben und leistete einen wichtigen Beitrag zu einem sauberen und lebenswerten Stadtbild. Das Abfallaufkommen blieb weitgehend konstant mit rund 67 465 Tonnen gesammeltem Restabfall aus Dresdner Haushalten. Verlängerte Winterphasen führten zu einem erhöhten Winterdienstaufwand und gleichzeitig zu Einschränkungen in der Reinigungsleistung. Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Kostenoptimierung wurden weiter konsequent vorangetrieben. Die Dresdner Bäder GmbH blieben im Geschäftsjahr 2025 mit rund 1,5 Millionen Gästen wichtiger Ort für Sport, Gesundheit und Gemeinschaft. Der Rückgang um 180 000 Gäste ist insbesondere auf das planmäßige Auslaufen des Mietvertrages für das Elbamare sowie eine witterungsbedingt schwächere Freibadsaison zurückzuführen. Gleichzeitig blieb die Nachfrage im Schul-, Vereins- und Kursbereich stabil auf hohem Niveau. Um die Wirtschaftlichkeit zu sichern und den nachhaltigen Betrieb weiter zu stärken, wurden gezielte Maßnahmen umgesetzt – darunter der Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Einführung digitaler und automatisierter Prozesse. Die Dresden IT GmbH setzte ihre Rolle als zentraler IT Dienstleister des Konzerns konsequent fort und leistet damit einen wesentlichen Beitrag für die digitale Zukunftsfähigkeit der TWD. Im Mittelpunkt standen Transformationsprojekte zur Standardisierung und Harmonisierung der IT Systeme, insbesondere im Zuge der Migration auf moderne SAP-Plattformen. Gleichzeitig wurde die Zusammenarbeit innerhalb des Konzerns weiter intensiviert und der Aufbau gemeinsamer IT Services vorangetrieben. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an die Informationssicherheit gewinnt zudem der Schutz vor Cyberrisiken zunehmend an Bedeutung. Der Aufbau eines konzernweiten Security Operation Centers ist ein wichtiger Schritt, um die digitale Resilienz nachhaltig zu stärken. Im Immobilienbereich stand das Jahr 2025 im Zeichen der konsequenten Weiterentwicklung und Neuordnung bestehender Strukturen. Mit dem Verkauf des Trainingszentrums an die SG Dynamo Dresden wurde ein bedeutender Schritt im Rahmen der Restrukturierung erfolgreich umgesetzt. Durch kontinuierliche Investitionen wurde zudem das Kongresszentrum Dresden weiter gestärkt und als wichtiger Impulsgeber für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort positioniert. Auch im Bereich Telekommunikation setzte die SachsenGigaBit GmbH ihre dynamische Entwicklung fort und trägt damit maßgeblich zur digitalen Vernetzung der Region bei. Neben dem kontinuierlichen Ausbau der Glasfaserinfrastruktur wurden verstärkt eigenwirtschaftliche Projekte realisiert und Kooperationen im Sinne eines Open-Access-Ansatzes weiterentwickelt. Darüber hinaus engagiert sich das Unternehmen in zukunftsweisenden Technologien und Infrastrukturprojekten, unter anderem im Bereich 450 MHz Mobilfunk sowie bei leistungsfähigen Rechenzentrums- und Netzlösungen. Die SachsenServices GmbH war auch im Jahr 2025 durch die anhaltende Dynamik der Energiewirtschaft stark gefordert. Regulatorische Neuerungen und steigende Anforderungen führten zu einer dauerhaft hohen Auslastung. Ein zentraler Schwerpunkt lag auf der weiteren Digitalisierung der Geschäftsprozesse. Durch den gezielten Einsatz von künstlicher Intelligenz im Kundenservice konnten Effizienzpotenziale erschlossen und die Servicequalität für die Kundinnen und Kunden spürbar verbessert werden. Gleichzeitig stärkt das Unternehmen durch die enge Verzahnung mit anderen Infrastrukturbereichen die integrierte Wertschöpfung im Konzern. Bei der SachsenEnergie AG war das Geschäftsjahr 2025 von hohen Investitionen in die Strom-, Wasser- und Glasfaserinfrastruktur geprägt. Damit leistet das Unternehmen einen zentralen Beitrag für die Energie- und Versorgungssicherheit in der Region. Ein Großteil der Wertschöpfung verblieb vor Ort – rund 60 Prozent der Aufträge wurden im Freistaat vergeben. Gleichzeitig stärkte SachsenEnergie ihre Rolle als verlässlicher Partner der Kommunen, etwa bei der Wärmeplanung, beim Ausbau und der langfristigen Sicherung des Stromnetzes oder bei innovativen Projekten wie dem ersten Schnellladepark in Pirna. Mit Blick auf den bis 2029 erforderlichen Investitionsbedarf von rund 3,5 Milliarden EUR wurden wichtige Finanzierungsgrundlagen geschaffen, unter anderem durch ein A+-Rating von Fitch sowie eine Finan­

| 5 zierung der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 400 Millionen Euro. Begleitend setzte SachsenEnergie verstärkt auf transparente Bürgerkommunikation und neue Beteiligungsmodelle, etwa beim Windpark Reinsdorf. Umfangreiche interne Effizienzmaßnahmen sichern zudem die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Investitionskraft aus eigener Stärke. Das Geschäftsjahr 2025 zeigt insgesamt, dass die Unternehmen der Technischen Werke Dresden auch unter anspruchsvollen Bedingungen verlässlich, leistungsfähig und zukunftsorientiert agieren. Mit ihrem Engagement sichern sie Tag für Tag die Lebensqualität in Dresden und der Region und gestalten den Wandel in zentralen Infrastrukturbereichen aktiv mit. Die Kombination aus wirtschaftlicher Stabilität, gezielten Investitionen und klarer strategischer Ausrichtung bildet die Grundlage, die kommunale Daseinsvorsorge auch künftig auf hohem Niveau sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Unser besonderer Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Partnern, die mit großem Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft maßgeblich dazu beigetragen haben, dass wir auch in einem herausfordernden Jahr erfolgreich bleiben konnten. Dresden, Juni 2026 Die Geschäftsführung Dr. Frank Brinkmann Dr. Axel Cunow Lars Seiffert Geschäftsführer Geschäftsführer Geschäftsführer

6 | Auf einen Blick: TWD-Konzern 1 Unkonsolidierte Angaben 2 Windkraft Ziepel GmbH & Co. KG, Windkraft Reichenbach II GmbH & Co. KG, Windkraft Fichtenhöhe GmbH & Co. KG, Windpark Streumen GmbH, SachsenEnergie Windpark Reinsdorf GmbH & Co. KG, Windpark Großenhain Nord GmbH & Co. KG, SachsenEnergie Windpark Mannichswalde GmbH & Co. KG, SachsenEnergie Windpark Neu- petershain GmbH & Co. KG, SachsenEnergie Windpark Würselen GmbH & Co. KG 2025 2024 2023 Umsatz (in TEUR) 5.314.839 5.778.120 7.006.551 Investitionen (in TEUR) 711.883 584.739 546.725 Kapitalstruktur (in TEUR) Anlagevermögen Eigenkapital 3.597.518 1.576.311 3.212.581 1.369.502 3.159.100 1.347.940 Mitarbeiter 7 510 7 221 6 533 Ausgewählte Kenndaten1 der wesentlichen Konzerngesellschaften Anlagevermögen Mio. EUR Eigenkapital Mio. EUR Investitionen Mio. EUR Umsatz Mio. EUR Mitarbeiter Anzahl Auszubildende Anzahl SachsenEnergie AG 1.881,1 1.336,9 343,3 3.922,9 798 70 DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH 1.582,2 411,3 235,6 2.046,6 920 0 SachsenNetze GmbH 52,9 19,2 13,9 544,4 608 91 SachsenNetze HS.HD GmbH 63,5 23,9 12,4 830,2 920 0 SachsenServices GmbH 0,1 6,4 0,0 61,6 473 2 SachsenGigaBit GmbH 13,5 32,3 3,0 53,3 195 0 Windkraftanlagen2 88,0 26,3 33,3 7,1 0 0 Dresdner Verkehrsbetriebe AG 350,8 264,1 52,9 204,1 2 145 106 Dresdner Bäder GmbH 77,3 46,9 0,5 8,2 138 8 Stadtreinigung Dresden GmbH 24,3 9,2 5,1 62,7 438 36 2 KONZERN – TECHNISCHE WERKE DRESDEN GMBH

| 7 UNTERNEHMENSSTRUKTUR DER TECHNISCHEN WERKE DRESDEN GMBH Unternehmensstruktur der Technischen Werke Dresden GmbH – Stand 31.01.2026 Stadtwerke Elbtal GmbH 30 % Stadtwerke Zittau GmbH 25,1 % Sächsische Energiehandelsgesellschaft mbH 9,95 % Stadtwerke Pirna Energie GmbH 6,15 % 50 % SachsenServices GmbH 50 % SachsenEnergieBau GmbH 100 % 50 % Windpark Streumen GmbH 50 % Sachsenindustriewasser GmbH 100 % 50 % Projektgesellschaft Anbau CITY CENTER Dresden Verwaltungs GmbH 50 % RING30 GmbH 100 % 50 % Projektgesellschaft Anbau CITY CENTER Dresden GmbH & Co. KG 50 % SachsenEnergie Versorgung GmbH 100 % 50 % SachsenGigaBit GmbH 50 % MGT Moderne Gebäudetechnik Sachsen GmbH 100 % COMTEC Bautzen GmbH 100 % SachsenEnergie Theta GmbH 100 % TRZ Thüringer Rechenzentrum GmbH 50 % SachsenEnergie Iota GmbH 100 % 450MHz Beteiligung GmbH 10 % SachsenEnergie NaturKraft GmbH 100 % 450connect GmbH 25 % SachsenEnergie NaturKraft Verwaltungsgesellschaft mbH 100 % SachsenNetze HS.HD GmbH 100 % SachsenEnergie Windpark Reinsdorf GmbH & Co. KG 100 % H2 Amortisationskonto GmbH 1 % Windpark Großenhain Nord Verwaltungs GmbH 50,1 % 40,04% DIGImeto GmbH & Co. KG1 42,54 % Windpark Großenhain Nord GmbH & Co. KG 50,1 % DIGImeto Beteiligungs gesellschaft mbH 100 % GMH Solarpark Gröditz GmbH 50 % SachsenEnergie Infrastruktur GmbH & Co. KG 100 % SachsenEnergie Windpark Mannichswalde GmbH & Co. KG 100 % Quittel GmbH 100 % SachsenEnergie Windpark Neupetershain GmbH & Co. KG 100 % Ampere Solar GmbH 100 % SachsenEnergie NaturKraft Alpha GmbH & Co. KG 100 % PV Barlinek sp. z o.o. 100 % SachsenEnergie Windpark Würselen GmbH & Co. KG 100 % SPV Czerwona Woda sp. z o.o. 100 % SunStrom GmbH 97 % Invest PV sp. z o.o. 100 % clarifydata GmbH 51 % Ullrich Gebäudetechnik GmbH 100 % 50% Biomethan Zittau GmbH 50 % Energie und Wasserwerke Bautzen GmbH 49 % Technische Dienste Altenberg GmbH 49 % Meißener Stadtwerke GmbH 49 % Wärmeversorgung Weigsdorf Köblitz GmbH 40% Info Kabel GmbH 25 % Landeshauptstadt Dresden Technische Werke Dresden GmbH 100 % 98,04% Dresdner Bäder GmbH EnergieVerbund Dresden GmbH 100 % 67,19% Objektgesellschaft Kongresszentrum Neue Terrasse Dresden mbH Freitaler Stadwerke GmbH 30 % 100 % DGI Gesellschaft für Immobilienwirtschaft mbH Dresden SachsenEnergie AG 82,25 % 100 % Stadtreinigung Dresden GmbH DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH 100 % 100 % Dresdner Abfallverwertungs gesellschaft mbH SachsenNetze GmbH 100 % 5 % Dresden IT GmbH 51 % Energieanlagen Frank Bündig GmbH 100 % 44 % 100 % Dresdner Verkehrsbetriebe AG SachsenEmobil GmbH 100 % 100 % Dresdner Verkehrsservicegesellschaft mbH DREWAG Beteiligungsgesellschaft für regenerative Energien mbH 100 % 74,9 % VCDB VerkehrsConsult Dresden Berlin GmbH Windkraft Fichtenhöhe GmbH & Co. KG 100 % 49 % Taeter Tours GmbH SachsenEnergie Kraftwerks gesellschaft Dresden Wilschdorf GmbH & Co. KG 100 % 0,16 % beka GmbH SachsenEnergie Kraftwerks gesellschaft Dresden Wilschdorf Verwaltungs GmbH 100 % Energieversorgungscenter Dresden Wilschdorf GmbH & Co. KG 100 % Energieversorgungscenter Dresden Wilschdorf Verwaltungs GmbH 100 % DREWAG – BOREAS Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH 90 % Windkraft Ziepel GmbH & Co. KG 90 % Windkraft Reichenbach II GmbH & Co. KG 90 % Wasserversorgung Brockwitz Rödern GmbH 49 % VNG Verbundnetz Gas Verwaltungs und Beteiligungs gesellschaft mbH 30,01% VNG AG 4,69 % 50 % Dresden Netz OHG 50 % 1 w eitere Gesellschafter der DIGImeto GmbH & Co. KG: Stadtwerke Elbtal GmbH – 3,85 % / Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH – 3,74 % / Meißener Stadtwerke GmbH – 2,60 % / Stadtwerke Zittau GmbH – 2,59 %

8 | 3 UNTERNEHMENSORGANE Aufsichtsrat Vertreter der Anteilseigner Dirk Hilbert, Dresden, Aufsichtsratsvorsitzender Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden Ralf Böhme, Dresden, Mitglied des Landtages Steffen Hanisch, Dresden, Selbständiger Inhaber Eva Jähnigen, Dresden, Beigeordnete für Umwelt und Kommunalwirtschaft der Landeshauptstadt Dresden Steffen Kaden, Dresden, Stellvertretender Geschäftsführer, Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste Tilo Kießling, Dresden, Geschäftsführer Peter Krüger, Dresden, Finanzwirt, selbstständig Dr. Peter Lames, Dresden, Vizepräsident des Landgerichtes Remo Liebscher, Dresden, Beratender Betriebswirt für kommunales Haushalts- und Rechnungswesen, selbstständig Bernd Lommel, Dresden, Fraktionsgeschäftsführer beim Sächsischen Landtag Vertreter der Arbeitnehmer Frank Ziller, Dresden, (bis 31.05.2025) Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden Betriebsrat SachsenNetze GmbH/ SachsenNetze HS.HD GmbH Holm Winter, Bannewitz, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden (ab 18.06.2025; Mitglied ganzjährig) Fachkraft für Arbeitssicherheit Dresdner Verkehrsbetriebe AG Robert Braun, Moritzburg OT Reichenberg, Gewerkschaftssekretär ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Wolfgang Fehring, Dresden, Mitarbeiter Operativplanung Dresdner Verkehrsbetriebe AG Martin Fleck, Dresden, Gruppenleiter Technologische Steuerung Dresdner Verkehrsbetriebe AG Frank Franke, Leipzig, (bis 31.07.2025) Gewerkschaftssekretär ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Uta Gensichen, Dresden, Gewerkschaftssekretärin ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Egbert Hennig, Freital, (bis 30.11.2025) Abteilungsleiter SachsenNetze GmbH Mathias Präg, Leipzig, (ab 18.07.2025) Gewerkschaftssekretär ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Holger Rupp, Heidenau, (ab 01.12.2025) Abteilungsleiter SachsenNetze GmbH Ralf Schaff, Dresden, (ab 01.06.2025) Betriebsrat SachsenNetze GmbH/ SachsenNetze HS.HD GmbH Karin Selle, Dresden, Betriebsrätin DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH/ SachsenEnergie AG Katharina Venus, Dresden, Centerleiterin SachsenServices GmbH Die Geschäftsführung Dr. Frank Brinkmann, Dortmund, Vorsitzender der Geschäftsführung Dr. Axel Cunow, Berlin, Geschäftsführer Finanzen Lars Seiffert, Dresden, Geschäftsführer Personal

| 9 Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat ist von der Geschäftsführung regelmäßig über die Entwicklung und die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge schriftlich und mündlich unterrichtet worden. Die betreffenden Geschäftsvorgänge, die Geschäftsentwicklung, die finanzielle Lage der Gesellschaft und ihre Ergebnissituation sowie alle Maßnahmen, die satzungsgemäß eine Zustimmung des Aufsichtsrates erfordern, wurden eingehend beraten. Auf Grund dieser Beratungen und anhand der von der Geschäftsführung vorgelegten Berichte und der erteilten Auskünfte hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Sitzungen des Aufsichtsrates haben im Geschäftsjahr 2025 am 7. April, 18. Juni, 23. September und 16. Dezember 2025 stattgefunden. Schwerpunkte der Beratungen waren die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen unter sich ändernden Rahmenbedingungen, die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie die Behandlung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2026 mit Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung. Weitere Schwerpunkte bildeten die Jahresberichterstattungen von Konzernrevision, Compliance und Risikomanagement. Seitens des Aufsichtsrates wurde über die Verlängerung der Bestellung von Herrn Dr. Axel Cunow zum Geschäftsführer der Gesellschaft Beschluss gefasst und Prokura an Herrn Frank Neuber erteilt. Kernpunkt der Befassung des Aufsichtsrates bildete im Geschäftsjahr 2025 die finanzielle Situation der TWD sowie die Maßnahmen zur Restrukturierung der TWD, um deren Liquidität sicherzustellen. Herr Frank Ziller ist mit Eintritt in den Ruhestand zum 31. Mai 2025 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, ihm folgte Herr Ralf Schaff als Arbeitnehmervertreter nach. In der darauffolgenden Sitzung am 18. Juni 2025 wurde Herr Holm Winter als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates gewählt. Herr Frank Franke legte sein Mandat zum 31. Juli 2025 nieder, als sein Nachfolger wurde Herr Mathias Präg als Arbeitnehmervertreter der Gewerkschaft ver.di gerichtlich bestellt. Herr Egbert Hennig ist mit Eintritt in den Ruhestand zum 30. November 2025 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden, ihm folgte Herr Holger Rupp als Arbeitnehmervertreter nach. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat entsprechend der Beauftragung durch den Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 sowie den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht ist allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden. Der Abschlussprüfer hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis dieser Prüfungen zur Kenntnis genommen und seinerseits den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Jahresüberschusses geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfungen sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 festzustellen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen und den Jahresüberschuss 2025 (17.547 TEUR) vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre im Geschäftsjahr 2025 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus. Dresden, im Juli 2026 Dirk Hilbert Vorsitzender des Aufsichtsrates 4 BERICHT DES AUFSICHTSRATES ZUM GESCHÄFTSJAHR 2025

10 | 5 BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2025 5.1 Grundlagen Die Technische Werke Dresden GmbH (TWD) ist die Finanz-, Steuer- und Managementholding für die Bereiche Energieversorgung, Nahverkehr, Entsorgung, den Bau und die Betreibung der Dresdner Bäder und ergänzende Dienstleistungen. Ihr Geschäft wird im Wesentlichen durch die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften geprägt. Daher ist der Lagebericht der Einzelgesellschaft auch der Lagebericht des Konzerns. Die EnergieVerbund Dresden GmbH (EVD) bündelt im Konzern der TWD die Beteiligungen an den Energieversorgungsgesellschaften in Dresden und Ostsachsen. Dieser kommunal geprägte ostsächsische Versorgungsverbund hat in seiner Organisationsform und Größe eine Allein- stellung in der Energiebranche. Mehr denn je beweist sich das regionale Partnerschaftsmodell mit der SachsenEnergie AG (SachsenEnergie) und den Stadtwerkebeteiligungen als solide Basis, um die herausfordernden energiepolitischen Veränderungen durch Liberalisierung, Regulierung und Energiewende in Unternehmensstrategien zu übersetzen und so den künftigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Die Kooperation in den verschiedensten Bereichen ist dabei ein wichtiger Schlüssel für starke kundenorientierte Einzelunternehmen vor Ort. 5.2 Wirtschaftsbericht 5.2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 5.2.1.1 Der Bereich Energie Tätigkeit im Bereich Energie SachsenEnergie ist der größte kommunale Energiedienstleister in Ostsachsen und der Landeshauptstadt Dresden. Vorrangig werden Endkunden und Weiterverteiler mit Strom, Gas, Fernwärme/Wärme und Wasser versorgt. In konzerneigenen Anlagen wird Strom, Wärme und Wasser selbst erzeugt bzw. gefördert. Darüber hinaus werden Breitband-Internet und Telefonie angeboten. Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität besitzen dabei höchste Priorität. Ergänzt wird das Kerngeschäft durch umfassende technische und kaufmännische Dienstleistungen für Ver- und Entsorgungsbetriebe. Als größter kommunaler Energieversorger Ostdeutschlands steht SachsenEnergie für Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit sowie gleichwertige regionale Teilhabe. In diesem Rahmen werden verlässliche Infrastrukturlösungen für Kommunen, Bürger und Wirtschaft in Sachsen bereitgestellt und die Daseinsvorsorge in Stadt und Land gesichert. SachsenEnergie ebnet mit der fokussierten Ausrichtung der strategischen Geschäftsfelder Kundenwertmanagement, Energienetze, Kraft & Wärme, NaturKraft, Wasser sowie GigaBit den Weg für eine zukunftsfähige Energieversorgung und Infrastrukturentwicklung. Seit 2024 wird insbesondere das neue strategische Geschäftsfeld NaturKraft zur Untersetzung der Ausbauziele der erneuerbaren Energien etabliert. Kundenwertmanagement: Wir streben eine Positionierung als umfassender Lösungsanbieter auf dem Markt an. Dabei bleiben wir starker Heimatversorger in unserem Netzgebiet, gleichzeitig wachsen wir und gewinnen Kundinnen und Kunden in ganz Sachsen und bundesweit hinzu. Wir stehen für individualisierte Produkte & Services für unsere Kundengruppen auf Basis standardisierter Produktwelten in kurzen Entwicklungszeiträumen. Energienetze: In Dresden sowie den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge machen wir das Strom- und Gasnetz fit für die Energiewende. Wir bauen unser Stromnetz massiv aus für die erneuerbaren Energien, machen unsere Gasnetze bereit für die Dekarbonisierung und stellen das Ladenetz für E-Mobilität zur Verfügung. Kraft & Wärme: Wir bauen Fern- und Nahwärmenetze weiter aus und dekarbonisieren die Wärmeerzeugung Schritt für Schritt. Unsere maßgeschneiderte Technik bedient Wärmesenken jeglicher Größe: Industrie, Gewerbe, Wohngebiete. Mit unserem Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung sorgen wir als Ermöglicher der Energiewende für Netzstabilität in ganz Sachsen. Wasser: Wir versorgen Dresden jeden Tag sicher mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Mit den benachbarten Wasserversorgungsunternehmen pflegen wir grenzübergreifende Lieferbeziehungen und unterstützen uns gegenseitig bei Havarien. Durch den Ausbau unserer bestehenden Versorgungssysteme und den geplanten Neubau eines Flusswasserwerks für die Halbleiterindustrie wird eine Substitution von Trinkwasser mit Industriewasser möglich. Damit schonen wir die wertvollen Trinkwasserressourcen. Gleichzeitig ermöglichen wir die langfristige Entwicklung der Industrie in Dresden und Umgebung. Im Einklang mit der nationalen Wasserstrategie und als Antwort auf die klimatischen Veränderungen unterstützen wir aktiv den Aufbau resilienter Fernwasserverbundsysteme zur Erhöhung der Versorgungssicherheit aller. GigaBit: Wir treiben den Ausbau der flächendeckend neu entstehenden Glasfaser-Infrastruktur voran. Wir positionieren uns im Telekommunikationsmarkt als innovativer und regionaler Anbieter in Dresden und Sachsen. Unsere Erfolgskriterien sind dabei insbesondere Qualität, ein faires Preis-LeistungsNiveau, Kundennähe sowie Regionalität. NaturKraft: Wir treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien in Sachsen aktiv voran. Wir wissen: Die Energiewende für die Menschen vor Ort geht nur mit den Menschen vor Ort. Deshalb arbeiten wir eng mit den Kommunen zusammen und setzen auf Bürgerbeteiligung und Transparenz.

| 11 Energiepolitisches Umfeld Vor dem Hintergrund einer weiter anhaltenden angespannten volkswirtschaftlichen Situation war das Jahr 2025 politisch geprägt von der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025, der Bildung der neuen Bundesregierung im Mai sowie den Haushaltsverhandlungen auf Bundes- und Landesebene. Ein noch im März 2025 verabschiedetes Schuldenpaket i. H. v. 500 Milliarden EUR soll in den kommenden 12 Jahren Investitionen in die Infrastruktur ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland stärken. Mit dem vorzeitigen Bruch der ehemaligen Bundesregierung hatten sich zahlreiche energiepolitische Vorhaben angestaut, die im Jahr 2025, teils in veränderter Form, neu ins parlamentarische Verfahren eingebracht wurden. Eine Grundlage hierfür bildete auch das im Koalitionsvertrag vereinbarte und im September 2025 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) vorgestellte Energiewendemonitoring als Bestandsaufnahme, welche den Fokus stärker auf Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit setzt. Erste energiepolitische Ableitungen daraus wurden gegen Ende des Jahres 2025 initiiert. Weitere Gesetzesanpassungen werden für 2026 erwartet. Energiepolitische Schwerpunktthemen in 2025 waren u. a.: ◾ die Regelung des Übergangs vom nationalen Emissionshandel (nEHS) zum Europäischen Emissionshandel (ETS II), ◾ der NEST-Prozess der BNetzA zur grundlegenden Neugestaltung des Regulierungsrahmens für die Energiebranche und ◾ in Sachsen die Anpassung der Windflächenziele und höhere Ertragsbeteiligung an erneuerbaren Energien. Konkret ergaben sich 2025 auf EU- und Bundesebene sowie in Sachsen folgende zentrale energiepolitische Änderungen: Änderungen auf EU-Ebene „Clean Industrial Deal“ (CID) mit Aktionsplan für bezahlbare Energien vorgelegt Die Europäische Kommission hat am 26. Februar 2025 den „Clean Industrial Deal“ (CID) sowie den „Aktionsplan für bezahlbare Energie“ vorgestellt. Dabei handelt es sich um Strategiepapiere, die den European Green Deal weiterentwickeln sollen, mit dem Ziel, Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu stärken. Kernpunkte des CID sind u. a. ◾ bezahlbare Energiepreise (vgl. Aktionsplan für bezahlbare Energie) ◾ Bürokratieabbau und Vereinfachungen (betrifft v. a. Nachhaltigkeitsberichterstattung) sowie ◾ die Förderung von Investitionen in saubere Technologien und Produkte (vgl. CISAF-Clean Industry State Aid Framework). Zur Unterstützung energieintensiver Industrien setzt der Aktionsplan für bezahlbare Energie innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten auf eine Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß. Darüber hinaus sollen die Elektrifizierung vorangetrieben und ausreichend Netzkapazitäten gewährleistet werden. Auch sollen Anreize für die Industrie geschaffen werden, Flexibilitätsleistungen bereitzustellen. Gleichzeitig setzt der Aktionsplan auf einen schnellen Zuwachs an Stromabnahmeverträgen (PPAs) und Differenzverträgen (CfDs) in der Privatwirtschaft. Ein im Rahmen des CID für 2026 angekündigtes Netzpaket („European Grid Package“) soll Maßnahmen beinhalten, welche zu einer Beschleunigung von Genehmigungen für Netze, Speicher und erneuerbare Energien führen sollen. Als Finanzierungsinstrument hat die Kommission im Juni 2025 das „Clean Industrial State Aid Framework“ (CISAF) verabschiedet, womit Beihilfevorschriften für die im CID adressierten Ziele vereinfacht werden. Konkret werden damit auch vergünstigte Strompreise für energieintensive Unternehmen ermöglicht. Delegierter Rechtsakt für CO2-armen Wasserstoff Anfang Juli 2025 legte die EU-Kommission den delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmen Kraftstoffen vor. Er definiert die Methodik zur Berechnung der Treibhausgaseinsparung bei der Herstellung von kohlenstoffarmem Wasserstoff (mind. 70 % weniger Emissionen). Sie ergänzt bestehende Verfahren für erneuerbare Energieträger (RFNBO) und schafft damit einen vollständigen EU-Rechtsrahmen für Wasserstoff – ein wichtiger Schritt für mehr Rechtssicherheit und den Ausbau sauberer Wasserstoffproduktion in Europa. Da Vorkettenemissionen (bspw. durch Leckagen) einen großen Teil des erlaubten Emissionsbudgets aufzehren, trägt der ggü. der Konsultationsfassung von 2024 deutlich abgesenkte Standardwert für Erdgas zu einer einfacheren Zertifizierung für kohlenstoffarmen, blauen Wasserstoff bei. Die Initiative ist zentral für die Dekarbonisierung schwer elektrifizierbarer Sektoren wie Luftfahrt, Schifffahrt und Industrie sowie für den Import von Wasserstoff. Änderungen auf Bundesebene EnWG-Novelle zur Vermeidung von EE-Erzeugungsüberschüssen Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag die EnWG-Novelle zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen verabschiedet. Die Novelle adressiert die durch die Vielzahl kleinerer EE-Anlagen verursachten Einspeisespitzen, welche sich nachteilig auf die Systemstabilität der Stromnetze auswirken können. Hierzu wird in Zeiten negativer Strompreise die EEG-Förderung für Neuanlagen abgeschafft, um die Stromeinspeisung in den Zeiten zu reduzieren, in denen er nicht benötigt wird. Auch sollen EE-Anlagen bereits ab einer Leistung von 7 kW steuerbar sein und mit einem intelligenten Messsystem/Smart Meter ausgestattet werden.

12 | In Summe wird mit der Novelle ein Anreiz für netzdienliches Verhalten geschaffen, indem Anlagenbetreiber Eigenverbrauch, Einspeisung und Speicherung stärker an der Netzauslastung orientieren. Gleichzeitig wird es Netzbetreibern ermöglicht, flexible Netzanschlussvereinbarungen abzuschließen, welche die gezielte Steuerung der Einspeisung erlauben. Das Gesetz ist am 25. Februar 2025 in Kraft getreten. Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) über 2026 hinaus verlängert Zum 1. April 2025 ist die Novelle des KWKG in Kraft getreten, welche die Fördermöglichkeit von KWK-Anlagen sowie Wärmenetzen und -speichern über den 31. Dezember 2026 hinaus verlängert. Mit der beschlossenen Verlängerung können auch KWK-Anlagen eine Förderung erhalten, wenn sie nach 2026 in Betrieb genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Anlage im Jahr 2026 eine Genehmigung nach dem BImschG erhält oder eine verbindliche Bestellung der Anlage erfolgt ist. Bei Bestandsanlagen, die einer Modernisierung unterzogen werden, gilt, dass 2026 wesentliche Komponenten für die Effizienzsteigerung bestellt sein müssen. TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 Am 6. März 2025 ist das „Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG“ (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz) in Kraft getreten. Dieses setzt die rechtlichen Grundlagen des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) sowie des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) in nationales Recht um. Der EU-ETS I wird durch die Integration des Seeverkehrs in die CO2-Bepreisung erweitert. Auch verzichtet Deutschland mit der Novelle auf die optionale Regelung zum Einbezug von Emissionen aus der Müllverbrennung in den Emissionshandel und folgt damit den Empfehlungen aus der Energiebranche und von kommunalen Unternehmen. Entgegen den Empfehlungen setzt das Gesetz allerdings weiterhin auf die einjährige Handelsphase ab 2026 für den Emissionshandel im Wärmebereich und Straßenverkehr. Ein Festpreissystem als Alternative wurde abgelehnt. Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) Die zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung ist am 16. September 2025 in Kraft getreten und regelt den ab 2026 geltenden CO2-Preiskorridor bis zum Übergang in den europäischen Emissionshandel EU-ETS II. Bis Ende 2025 gilt noch das Festpreissystem mit CO2-Zertifikaten für 55 EUR/t. Ab 2026 folgt ein Auktionsverfahren, bei welchem sich der Zertifikatspreis in einem Preiskorridor zwischen 55 bis 65 EUR/t bilden soll, während der EU-ETS II dann ein rein marktbasiertes Preissystem etablieren soll. Die nun beschlossene Verordnung schafft die Möglichkeit zum Nachkauf von Zertifikaten für Unternehmen im Jahr 2026 sowie bis zum 31. August 2027 zu einem Überschussmengenpreis i. H. v. 70 EUR/t. Auch wurde eine Verlängerung des nationalen Emissionshandels beschlossen, wenn sich der ursprünglich für 2027 vorgesehene Starttermin des EU-ETS II verzögern sollte. Für die Energiebranche ergibt sich aus der Verordnung ein regulatorischer Mehraufwand, indem für die Übergangszeit zum EU-ETS II ein zusätzliches Handelssystem unter hohem Zeitdruck umzusetzen ist. Eine Verlängerung der bis Ende 2025 vorgesehenen Festpreisphase hätte diese mit Kosten verbundenen Aufwände verhindert. Novelle des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) setzt RED III-Vorgaben um Das am 11. Juli 2025 final im Bundesrat genehmigte „Windan-Land-Gesetz“ setzt wesentliche Bestandteile der dritten Version der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien in nationales Recht um (RED III). Konkret werden die Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und zugehörige Netz- und Speicherinfrastrukturen beschleunigt, indem in auszuweisenden Beschleunigungsgebieten auf Umweltverträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen verzichtet wird. Auch seit dem 19. Mai 2024 bereits ausgewiesene bzw. in Aufstellung befindliche Windenergiegebiete können noch als Beschleunigungsgebiete ausgewiesen werden. Der gesamte Genehmigungsprozess soll ab Ende 2025 digital abgewickelt werden können, was zu einer Beschleunigung führen soll. Energiewendemonitoring & 10-Punkte-Plan zur Neuausrichtung der Energiewende Keine rechtsetzende Wirkung, jedoch indikativ bestimmend für die Energiegesetzgebung der aktuellen Legislaturperiode haben das im Koalitionsvertrag beschlossene Energiewendemonitoring sowie der daraus abgeleitete Maßnahmenplan des Wirtschaftsministeriums. Am 15. September wurde der Monitoringbericht vom BMWE vorgestellt. Ein Fokus der vom BMWE beauftragten Metastudie lag dabei insbesondere auf möglichen Lösungsvorschlägen zur Optimierung bzw. Senkung der Systemkosten. Auf Basis der Ergebnisse der Studie, wurden seitens des BMWE zehn Schlüsselmaßnahmen für eine Neuausrichtung der Energiewende skizziert: ◾ Ehrliche Bedarfsermittlung und Planungsrealismus: Zubau an EE-Anlagen nur soweit ökonomisch effizient ◾ Erneuerbare Energie markt- und systemdienlich fördern: Abschaffung der fixen Einspeisevergütung sowie bei negativen Preisen ◾ Netze, erneuerbare Energie und dezentrale Flexibilität synchron ausbauen: räumliche Steuerung, Kombination mit Speichern, netzdienlicher Ausbau ◾ Technologieoffenen Kapazitätsmarkt schnell implementieren: priorisierte Ausschreibung für flexible Grundlastkraftwerke

| 13 ◾ Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems: schneller Smart Meter Rollout, variable Tarife, Lastmanagement ◾ Einheitliche und liquide Energiemärkte erhalten und ausbauen: Erhalt der einheitlichen Stromgebotszone ◾ Förderregime überprüfen, Subventionen systematisch senken: ETS als zentrales Lenkungsinstrument ◾ Forschung und Innovation stärken: Tiefengeothermie, Wasserstoff, Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCS/ CCU) und Kernfusion ◾ Wasserstoff-Hochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen: blauen Wasserstoff ermöglichen ◾ Carbon Capture, Utilisation and Storage (CCS/CCU) als Klimaschutztechnologie etablieren als Schlüssel für industrielle Dekarbonisierung Der erfolgte Blick auf Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit im Energiesystem war notwendig, wobei bestehende Belastungen durch Bürokratie, die problematische Grundstruktur der Finanzierung der Energienetze und auch der gesamte Wärmebereich in diesem Zusammenhang noch nicht bzw. nur am Rande thematisiert wurden. Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LUKIFG) Das im Oktober 2025 in Kraft getretene LUKIFG regelt die Umsetzung der für Länder und Kommunen vorgesehenen Anteile aus dem Sondervermögen für Infrastruktur. Der Freistaat Sachsen erhält demnach rund 4,84 Mrd. EUR und gibt davon 2,8 Mrd. EUR an die Sächsischen Kommunen weiter. Förderfähig sind demnach auch Investitionen in Energie- und Wärmeinfrastruktur ab einem Investitionsvolumen von mindestens 50.000 EUR. Die Förderung soll trägerneutral erfolgen und ist auch dann zulässig, wenn die Sachinvestition der Erfüllung von Landesaufgaben oder kommunalen Aufgaben dienen. Zentrales Förderkriterium ist, dass die jeweilige Investitionsmaßnahme nicht vor 2025 begonnen hat. Außerdem muss die Förderung bis Ende 2036 bewilligt werden und das Projekt bis Ende 2042 abgeschlossen sein. Die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Förderprogramme sowie die Entscheidung über zu fördernde Projekte obliegt den Ländern. Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) Das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ soll die Erschließung des energetischen Potenzials der Geothermie, den Ausbau der klimaneutralen Wärmeversorgung durch Wärmepumpen sowie Wärmetransport und -speicherung vorantreiben. Konkret werden die Planungs- und Genehmigungsverfahren digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt. Auch die Zulassung von Wärmeleitungen soll durch eine Gleichstellung mit Gas- und Wasserstoffleitungen schneller erfolgen. Für die Genehmigung von Wasserstoffspeichern wird eine Frist von maximal zwei Jahren definiert. Anlagen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Tiefen- und oberflächennaher Geothermie, Wärmepumpen, Wärmespeicher und Wärmeleitungen gelten mit dem Gesetz als von überragendem öffentlichem Interesse. Für Batteriespeicher im Außenbereich gilt die Privilegierung, wenn diese räumlich-funktional mit einer EE-Anlage verbunden sind oder innerhalb eines Höchstabstands von 200 Metern zu Umspannwerken oder ehemaligen Kraftwerksstandorten stehen und eine Mindestnennleistung von 4 MW aufweisen. Das Gesetz ist am 23. Dezember 2025 in Kraft getreten. 4. EnWG-Novelle zur Einführung von Energy-Sharing, Absicherungspflichten, Smart Meter Ausbau und Abschaffung der Gasspeicherumlage Mit dem vierten „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ werden mehrere Themenbereiche adressiert: Energy Sharing: ◾ Es wird die rechtliche Grundlage für eine gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien geschaffen („Energy Sharing“), sodass private Haushalte sowie kleinere Unternehmen ab Juni 2026 am Energiemarkt partizipieren können. ◾ Teilnehmende Unternehmen müssen der KMU-Definition der EU entsprechen, sodass kommunale Unternehmen mit öffentlichen Eigentümern von einer Teilnahme ausgeschlossen sind. ◾ Ab 1. Juni 2026 soll Energy Sharing innerhalb eines Bilanzierungsgebiets und ab 2028 auch in angrenzenden Bilanzierungsgebieten möglich sein. Absicherungspflichten: ◾ Im Rahmen der Energiekrise hat die EU mit dem Strommarktpaket die Vorgaben für Stromversorger verschärft, damit die Märkte gegenüber Preisschwankungen resilienter werden. Diese Vorgaben setzt die Bundesregierung mit der EnWG-Novelle in nationales Recht um. ◾ Stromlieferanten werden demnach verpflichtet, angemessene Absicherungsstrategien zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko eines Lieferausfalls von Haushaltskunden zu begrenzen. ◾ Die BNetzA kann die Vorlage der Absicherungsstrategien jederzeit beantragen und ggf. Anpassungen verlangen. Weiteres: ◾ Die im Strompreis-Entlastungspaket der Bundesregierung beschlossene Abschaffung der Gasspeicherumlage für alle Verbraucher ab Januar 2026 wird mit der EnWG-Novelle umgesetzt. ◾ Elektrolyseure werden von Netzentgelten befreit.

14 | ◾ Verteilnetzbetreiber sollen eine gemeinsame Internetplattform betreiben, welche Informationen zum Netzzugang bereitstellt. ◾ Batteriespeicher sowie unterirdische Speicher für Wärme und Wasserstoff gelten künftig als privilegierte Vorhaben im Außenbereich (außerhalb bebauter Gebiete) nach § 35 Baugesetzbuch. ◾ Die Eingriffsrechte von Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) werden um Speicher sowie fernsteuerbare Anlagen erweitert. ◾ Kundenanlagen, die auf kurze Distanz Strom erzeugen und an Kunden liefern (bspw. Mieterstromprojekte oder Anlagen zum Eigenverbrauch in Unternehmen) müssen bislang nicht wie Netzbetreiber agieren und Entgelte erheben, obwohl der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung in 2024 als mit Europarecht unvereinbar angemahnt hatte. Bis eine langfristige und europarechtskonforme Lösung gefunden wird, sollen für Bestandsanlagen die bisherigen Regeln für drei Jahre fortgelten. Die im Gesetz angelegte Ausgestaltung des Energy Sharing wird zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen, da jeder Netzbetreiber separate Strukturen zu Datenerfassung und Bilanzierung aufbauen muss. Insbesondere die ab 2028 vorgesehene Ausweitung des Energy-Sharing-Gebietes über mehrere Bilanzierungsgebiete erhöht den Aufwand signifikant, da Verantwortlichkeiten für Abrechnung, Bilanzierung und Netzentgelte klar geregelt sein müssen. Das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ ist zum 23. Dezember 2025 in Kraft getreten. Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpTG) ermöglicht CCS und CCU Mit der Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes werden umfassende Regelungen zu Abscheidung, Transport und Speicherung von „leitungsgebundenem“ Kohlendioxid (CCS/CCU) beschlossen. Das Gesetz etabliert Regeln zur Zulassung von CO2-Leitungen und ermöglicht die kommerzielle Offshore-Speicherung von CO2-Leitungen und Speicher für CO2 sind künftig von überragendem öffentlichem Interesse und sollen so bei Abwägungsfragen den Vorrang genießen. Für die Onshore-Speicherung von CO2 im Boden beinhaltet die Novelle eine Opt-In-Klausel, welche es den Bundesländern ermöglicht, selbst zu entscheiden, ob es gestattet werden soll. Neben dem KSpTG, welches den grundlegenden Rahmen für CCS/CCU festlegt, wird unter Anwendung von Artikel 6 des Londoner Protokolls auch der CO2-Export zur Speicherung im Ausland ermöglicht. Eine Anpassung am Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG) soll die Offshore-Speicherung im deutschen Festlandsockel ermöglichen. Das Gesetz ist am 28. November 2025 in Kraft getreten. Energiepreis-Entlastungspaket Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag auf eine Entlastung bei den Energiekosten verständigt. Zusammen mit der 4. Novelle des EnWG (s. o.) wurde die Gasspeicherumlage ab Januar 2026 abgeschafft. Ebenfalls beschlossen wurde eine Fortsetzung der bereits für 2024 und 2025 gesenkten Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß von 0,05 ct/kWh für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft ab 2026. Die entsprechende Änderung des Stromsteuergesetzes tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Weiterhin übernimmt der Bund ab Januar 2026 einen Teil der Übertragungsnetzentgelte und Umlagen, um alle Privatverbraucher und Unternehmen zu entlasten. Dafür werden die Übertragungsnetzbetreiber einen Zuschuss i. H. v. 6,5 Mrd. EUR aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) erhalten. Das „Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026“ ist am 12. Dezember 2025 in Kraft getreten. BNetzA: NEST-Prozess zur Neuausrichtung der Netzentgeltregulierung „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“ (NEST) ist der Titel der neuen Festlegungsstruktur als Nachfolgeregelung für die Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) sowie die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV). Als Bestandteil des NEST-Prozesses hat die BNetzA am 10. Dezember 2025 u. a. die Rahmen („RAMEN Strom“ & „RAMEN Gas“) und Methodenfestlegungen zu Strom- und Gasnetzentgelten (StromNEF/GasNEF), zum Effizienzvergleich (Strom & Gas) und zur Kapitalverzinsung veröffentlicht. ◾ Ab Mitte der 2030er Jahre gelten demnach von derzeit fünf auf drei Jahre verkürzte Regulierungsperioden. Bereits ab Beginn der kommenden Regulierungsbehörde gilt eine Verkürzung des Abbaupfads für Ineffizienzen. ◾ Einführung einer kalkulatorischen Gesamtkapitalverzinsung mittels WACC (Weighted Average Cost of Capital). Dabei wird der EK-Zinssatz zu 40 % und der FK-Zinssatz zu 60 % in den WACC einfließen. ◾ Die Inflationierung auf Kapitalkosten entfällt. ◾ Die Mindesteffizienz steigt von derzeit 60 % auf 70 % an, wodurch die mögliche Anzahl von Härtefallanträgen sowie die von Netzbetreibern maximal abzubauende Ineffizienz verringert werden soll. ◾ Als neues Kriterium für die Entscheidung, wann ein Netzbetreiber am Effizienzvergleich im Regelverfahren teilnehmen muss oder Zugang zum vereinfachten Verfahren hat, wird die „angepasste Erlösobergrenze“ herangezogen: Am Regelverfahren teilnehmen sollen demnach Stromverteiler bis zu einer Marktabdeckung von 90 % und Gasnetzbetreiber bis zu einer Marktabdeckung von 84 %.

| 15 ◾ Stromverteilnetzbetreiber können in der kommenden 5. Regulierungsperiode ihre steigenden Betriebskosten (OPEX) geltend machen. Das gilt auch für kleinere Netzbetreiber im vereinfachten Verfahren ohne Effizienzvergleich. Die entsprechende Methodenfestlegung ist jedoch bisher noch nicht konsultiert worden. Gasnetzbetreiber sind von diesem OPEX-Faktor ausgenommen. Die BNetzA wird 2026 zunächst die Festlegung zum WACC der 5. Regulierungsperiode im Gasbereich festlegen. Es wird durch den NEST-Prozess von einer steigenden Eigenkapitalverzinsung als Bestandteil des WACC für Netzinfrastruktur ausgegangen, welche allerdings weiterhin unter der durchschnittlichen internationalen EK-Verzinsung von 8 bis 9 % liegen wird. Es ist gegenüber der Vergangenheit für die Strom- und Gasinfrastruktur, aufgrund separater Festlegungen und Festlegungszeitpunkte, von unterschiedlichen WACC-Sätzen auszugehen. Die Verkürzung der Regulierungsperiode auf drei Jahre führt zu einem höheren administrativen Aufwand und verringert die Planungssicherheit. Die Verkürzung des Abbaupfades für sich aus dem Effizienzvergleich ergebende Ineffizienzen erhöht den Effizienzdruck auf die Netze. Änderung der Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) in Kraft getreten Zum 24. Dezember 2025 ist eine Änderung der KraftNAV in Kraft getreten. Die novellierte Verordnung zielt auf das Problem der sich weiter anhäufenden Netzanschlussanfragen durch Speicherbetreiber ab. Da Netzanschlussanfragen bisher nach dem Windhundprinzip je nach Eingang abgearbeitet werden, ergeben sich Verzögerungen. Insbesondere bei Batteriespeicherprojekten haben sich viele Anträge angestaut. Mit der Änderung der KraftNAV werden deshalb Großspeicher aus dem Anwendungsbereich herausgenommen, um Netzbetreibern eine vorrangige Bearbeitung von Netzanschlussanfragen von Projekten mit hoher Realisierungswahrscheinlichkeit zu ermöglichen. Eine Nachfolgeregelung für Großspeicher wurde für 2026 angekündigt. Änderungen auf Landesebene Sächsische Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) setzt Wärmeplanungsgesetz (WPG) um Am 24. Juni hat das sächsische Kabinett das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes in Landesrecht umgesetzt. Die Verordnung verpflichtet Kommunen zur Erstellung von kommunalen Wärmeplänen mit dem Ziel einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene bis spätestens 2045. Der SachsenEnergie-Konzern verfolgt die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung aktiv und sieht sich als kommunaler Regionalversorger in der Verantwortung, in enger Zusammenarbeit mit den Partnern aus Politik, Wirtschaft und Verwaltung die Wärmewende in Ostsachsen und Dresden zügig, planvoll und effizient voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wurden bereits zahlreiche Kommunen bei der Erstellung ihrer kommunalen Wärmepläne unterstützt. Novelle des Sächsischen Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetzes (EEErtBetG) Seit dem 1. Januar 2025 gelten die Bestimmungen des 2024 beschlossenen Ertragsbeteiligungsgesetzes zur Steigerung der Akzeptanz von EE-Projekten. Das Gesetz verpflichtet Anlagenbetreiber, Kommunen bei Windenergieanlagen mit 0,2 ct/kWh für eingespeiste sowie fiktive Strommengen nach dem EEG zu beteiligen. Für Freiflächenanlagen beträgt die Höhe der Vergütung 0,1 ct/kWh ausschließlich für tatsächlich eingespeiste Strommengen. Am 10. September 2025 hat der Sächsische Landtag das Gesetz novelliert und die Ertragsbeteiligung für Windanlagen auf 0,3 ct/kWh angehoben. Anspruchsberechtigt sind dabei alle Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern, wobei mind. 50 % der Erträge an die der Anlage nächstgelegene Kommune fließen sollen. Die erhöhten Ertragsbeteiligungen gelten für alle ab Januar 2026 genehmigten Neuanlagen. Individualvereinbarungen mit Kommunen sowie die Beteiligungsregeln für Photovoltaikprojekte bleiben unverändert. Der SachsenEnergie-Konzern entspricht diesen Regeln bereits im Rahmen unterschiedlicher Formate zur Ertragsbeteiligung, um Anwohner direkt finanziell an der Energiewende zu beteiligen und die Akzeptanz solcher Projekte zu steigern. Zur Verbesserung der Transparenz für Projektierer und Anlagenbetreiber wären jedoch bundesweit einheitliche Regeln zur Ertragsbeteiligung zu begrüßen. Novelle des Landesplanungsgesetzes erlaubt Flexibilisierung der Windenergieflächenziele Im Zusammenhang mit den Änderungen am Ertragsbeteiligungsgesetz hat der Sächsische Landtag auch die Flexibilisierung der Windenergieflächenziele gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz beschlossen. Die Flexibilisierung der Flächenziele ermöglicht es den Planungsverbänden, bei der Windplanung zweistufig vorzugehen. Konkret müssen demnach bis zum 31. Dezember 2027 nicht mehr zwingend 2 % Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, sondern lediglich 1,3 %. Gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz müssen die 2 % der Landesfläche dann erst bis zum 31. Dezember 2032 ausgewiesen werden. Mit der Änderung will der Freistaat eine drohende Superprivilegierung von Flächen für Windkraftanlagen ab 2028 verhindern. Forschung und Entwicklung Die eigene Zukunft unter den Randbedingungen der Energiewende und der zunehmenden Vernetzung und Digitalisierung zu gestalten, erfordert die proaktive Beschäftigung mit neuen Trends und Marktchancen. Dafür beteiligt sich die SachsenEnergie an ausgewählten perspektivreichen Projekten, aus denen Ansätze für neue Dienstleistungen, Effizienzverbesserungen oder eine noch bessere Servicequalität hervorgehen können.

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