Geschäftsbericht 2024
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| 3 INHALT 1 Einleitung 4 2 Konzern – Technische Werke Dresden GmbH 6 3 Unternehmensorgane 8 4 Bericht des Aufsichtsrates zum Geschäftsjahr 2024 9 5 Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2024 10 5.1 Grundlagen 10 5.2 Wirtschaftsbericht 10 5.3 Erklärung zur Unternehmensführung 19 5.4 Chancen- und Risikobericht 19 5.5 Prognosebericht 23 5.6 Gesamtaussage 25 6 Spartenentwicklung im Konzern 26 6.1 Energie- und Wasserversorgung 26 6.2 Verkehr 31 6.3 Stadtreinigung 32 6.4 Bäder 34 6.5 Dienstleistungen 35 7 Konzernabschluss 2024 der Technischen Werke Gmbh und der SachsenEnergie AG 38 7.1 Allgemeine Angaben 42 7.2 Konsolidierungsmethoden 42 7.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 43 7.4 Angaben zu einzelnen Posten der Konzern-Bilanz 45 7.5 Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung der TWD und des Konzerns 50 7.6 Sonstige Angaben 52 8 Kontakte 74
4 | 1 EINLEITUNG Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Geschäftspartner, das Jahr 2024 war für die in den Technischen Werken Dresden GmbH (TWD) zusammengefassten acht Unternehmen von besonderen Herausforderungen geprägt. Durch eine Reihe äußerer Faktoren wie Umstellungen im Dresdner Haushalt sowie fehlende Einnahmen aufgrund der weiten Verbreitung des Deutschlandtickets galt es, einen weitreichenden Restrukturierungsplan für die einzelnen Gesellschaften aufzustellen und anschließend schrittweise umzusetzen. Der Geschäftsverlauf der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) wurde durch erhebliche Preisanstiege für Material, Fremdleistungen und Betriebskosten, den Fachkräftemangel sowie durch das Deutschlandticket bestimmt. Die Nachfrage bei der DVB und der mit ihr verbundenen Verkehrsgesellschaft Meißen mbH lag bei 195 Millionen Fahrgästen. Vor allem die Einführung des Deutschlandtickets, welches seit dem 1. Mai 2023 bundesweit in vielen Verkehrsmitteln eingesetzt werden kann, wirft für den ÖPNV Finanzierungsfragen auf, welche bislang nicht abschließend geklärt sind. Es ergeben sich erhebliche Sortimentsverschiebungen mit Einbrüchen der Einnahmen aus den Bestandstarifen. Zum anderen resultieren aus den Erwartungen an die Umsetzung der Verkehrswende und dem Erfordernis zur Digitalisierung entsprechende Mittelbedarfe. Daraus folgend sind zusätzliche Mittel vom Bund, den Ländern und Kommunen in erheblichem Umfang erforderlich, um die Finanzierung sicherzustellen. Aufgrund der angespannten Weltlage und der sich verschlechternden Rahmenbedingungen in Deutschland ist es bei der Stadtreinigung Dresden GmbH (SRD) zu einer leichten Veränderung der Abfallmengen gekommen. Das Unternehmen hat rund 68 340 Tonnen Restabfall aus den Haushalten der Landeshauptstadt gesammelt. In Reaktion auf temporäre Leistungskürzungen durch die Stadt Dresden wurden erste gezielte Maßnahmen, wie Steigerung der Produktivität und Ausbau von Marketing- und Vertriebsaktivitäten zur Umsatz- und Ergebnissicherung bzw. -ausbau der SRD ergriffen. Die Gesamtzahl der Gäste in den Schwimmbädern der Dresdner Bäder GmbH lag im Jahr 2024 bei rund 1,7 Millionen. Rund 775 000 Badegäste nutzten das Angebot zum öffentlichen Schwimmen in den Hallenbädern und nahmen an vielfältigen Kursen teil. Im ersten Halbjahr wurde 2024 eine Photovoltaikanlage im Schwimmsportkomplex Freiberger Platz fertiggestellt und in Betrieb genommen, um mit regenerativen Energiesystemen den hohen Energiekosten weiter entgegenzuwirken. Die Dresden-IT GmbH (DD-IT) hat 2024 mit ihren Partnern im TWD-Konzern große IT-Projekte, vorrangig mit dem Ziel der Standardisierung und Harmonisierung von IT-Systemen und Anwendungen, gestartet. Die Kooperationen mit der IT der SachsenEnergie AG wurden intensiviert und führten zu weiteren Maßnahmen mit dem Ziel der gegenseitigen Unterstützung durch Konzentration und Spezialisierung bis hin zu gemeinsamen Lieferungen von Services und Leistungen. Ende 2024 wurden mit der SAP neue Lizenzverträge abgeschlossen, welche den Konzernmitgliedern wieder attraktive Bezugskonditionen und den Einsatz von modernsten Technologien und Anwendungen der SAP sichert. Neben diversen geförderten Ausbaugebieten und der Akquise von Wohnungswirtschaften hat die SachsenGigaBit GmbH 2024 vor allem den Aufbau eines zukunftsweisenden Glasfasernetzes für Dresden weiter vorangetrieben. Zunächst sind Ausbaumaßnahmen in den nördlichen Stadtgebieten Hellerau, Klotzsche, Rähnitz und Wilschdorf mit knapp 9 000 potenziellen Kundenanschlüssen geplant. In der zweiten Phase sollen bis Ende 2027 weitere 33 000 potenzielle Kundenanschlüsse in den Stadtteilen Übigau, Kaditz, Mickten, Trachau, Trachenberge sowie Gomlitz, Weixdorf, Lausa wie auch in Leuben, Niedersedlitz, Lockwitz und Nickern ans Netz gehen. Insbesondere die Umsetzung der Energiepreisbremsen, die Integration einer erheblich gestiegenen Zahl neuer Einspeiseanlagen sowie zahlreiche neue gesetzliche Anforderungen – wie die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – hatten unmittelbare Auswirkungen auf das Dienstleistungsportfolio der SachsenServices. Diese Entwicklungen führten zu einer weiterhin sehr hohen Auslastung der Geschäftsbereiche Abrechnung, Kundenservice und Forderungsmanagement. Das Arbeitsvolumen blieb auf dem bereits hohen Niveau des Vorjahres stabil. Allein im Bereich der Einspeisemanagementprozesse verzeichnete die SachsenServices im Jahr 2024 Neuanmeldungen in Höhe von über 17 000 Anlagen. Das Geschäft der DGI Gesellschaft für Immobilienwirtschaft mbH Dresden (DGI) ist unverändert die Bewirtschaftung, Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken im Ostragehege Dresden. Für das seit Juli 2020 an die SG Dynamo Dresden e. V. (SGD) vermietete Trainingszentrum besitzt die DGI das zivilrechtliche Eigentum. Das wirtschaftliche Eigentum an dieser Immobilie wird im Ergebnis des Miet- und Optionsvertrages bei der SGD ausgewiesen. Die TWD hat im November 2024 die Geschäftsführung der DGI beauftragt, Maßnahmen zur Restrukturierung vorzubereiten und umzusetzen. Dazu zählt der Verkauf der Forderung gegenüber der SGD und der Verkauf des Erlweinturms. Im Bereich des Immobilien-Geschäftes der TWD wurde die Objektgesellschaft Kongresszentrum Neue Terrasse Dresden mbH im Oktober 2024 mit der weiteren Vorhaltung und Vermietung des Kongresszentrums betraut. Das Investitionsprogramm wird in 2025 fortgesetzt. Einen Schwerpunkt der energetischen Sanierung stellt dabei die Umstellung auf LED-Beleuchtung dar, für die die Stadt gesonderte Mittel zur Verfügung gestellt hat. Das Wohlergehen der Menschen und Unternehmen in Dresden, in den sächsischen Kommunen und der gesamten Region standen 2024 einmal mehr im Mittelpunkt aller unternehmerischen Entscheidungen der SachsenEnergie AG. Im
| 5 vergangenen Jahr wurden weitere Weichen gestellt – mit einem Investitionsprogramm von 498 Millionen Euro, die gezielt in die Infrastruktur vor Ort geflossen sind und mit vielen Maßnahmen, die zur Stabilisierung der Kundenzufriedenheit beigetragen haben. Dank einer soliden Preispolitik profitierten Erdgas-Kunden von gesunkenen Einkaufspreisen. Die umfangreichen Investitionen stärken gezielt die Lebensqualität in der Region. Dies ist im Rahmen der Energiewende besonders beim Ausbau der Stromnetze ersichtlich – Beispiele sind der Mediendüker Nossener Brücke, eine intelligente Ortsnetzstation in Cunewalde oder die Planung des Netzknotens Horka. Der Glasfaserausbau schreitet in der Fläche voran, und im Dresdner Norden sichern bald neue Wasserleitungen die Versorgung der wachsenden Hightech-Industrie. Regionale Verbundenheit und die Unterstützung der Kommunen ist ein wesentliches Markenzeichen der SachsenEnergie. So hat das Unternehmen 2024 viele Städte und Gemeinden in Ostsachsen sowie die Landeshauptstadt Dresden beim Aufstellen der gesetzlich verpflichtenden Wärmepläne unterstützt. Und SachsenEnergie gibt auch darüber hinaus etwas in die Region zurück: Von Leipzig bis Görlitz, in Mittelsachsen und auch im Vogtland jubeln 50 Sportvereine über jeweils 1.500 Euro. Die Sportlerinnen und Sportler hatten sich bei der sechsten Vereinsaktion der SachsenEnergie beworben und gewonnen. Herzlichen Dank an alle Beteiligten, die dieses herausfordernde Geschäftsjahr 2024 mit ihrem Engagement und ihrem Einsatzwillen mitgestaltet haben. Die TWD wird auch in den nächsten Jahren ihre kommunale Erfolgsgeschichte fortsetzen. Dresden, Juni 2025 Die Geschäftsführung Dr. Frank Brinkmann Dr. Axel Cunow Lars Seiffert Geschäftsführer Geschäftsführer Geschäftsführer
6 | Auf einen Blick: TWD-Konzern 1 Unkonsolidierte Angaben 2 Windkraft Ziepel GmbH & Co. KG, Windkraft Reichenbach II GmbH & Co. KG, Windkraft Fichtenhöhe GmbH & Co. KG, Windpark Streumen GmbH 2024 2023 2022 Umsatz (in TEUR) 5.778.120 7.006.551 5.269.320 Investitionen (in TEUR) 584.739 546.725 397.330 Kapitalstruktur (in TEUR) Anlagevermögen Eigenkapital 3.212.581 1.369.502 3.159.100 1.347.940 2.946.698 1.269.879 Mitarbeiter 7 221 6 533 6 206 Ausgewählte Kenndaten1 der wesentlichen Konzerngesellschaften Anlagevermögen Mio. EUR Eigenkapital Mio. EUR Investitionen Mio. EUR Umsatz Mio. EUR Mitarbeiter Anzahl Auszubildende Anzahl SachsenEnergie AG 1.667,8 1.066,4 283,9 3.564,6 679 60 DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH 1.428,1 411,3 178,0 2.560,7 903 0 SachsenNetze GmbH 47,8 19,2 9,7 491,2 588 92 SachsenNetze HS.HD GmbH 49,1 23,9 7,4 802,8 882 0 SachsenServices GmbH 0,2 6,4 0,0 50,2 463 1 SachsenGigaBit GmbH 11,6 32,3 0,8 50,8 198 0 Windkraftanlagen2 15,8 18,1 0,0 7,7 0 0 Dresdner Verkehrsbetriebe AG 349,0 259,1 83,3 198,9 2 164 106 Verkehrsgesellschaft Meißen mbH 8,3 9,7 3,5 35,8 286 16 Dresdner Bäder GmbH 80,6 45,4 0,5 9,1 139 8 Stadtreinigung Dresden GmbH 28,9 12,8 5,2 62,1 422 35 2 KONZERN – TECHNISCHE WERKE DRESDEN GMBH
| 7 UNTERNEHMENSSTRUKTUR DER TECHNISCHEN WERKE DRESDEN GMBH Unternehmensstruktur der Technischen Werke Dresden GmbH – Stand 30.04.2025 Landeshauptstadt Dresden Technische Werke Dresden GmbH 100 % 98,04% Dresdner Bäder GmbH EnergieVerbund Dresden GmbH 100 % 67,19% Objektgesellschaft Kongresszentrum Neue Terrasse Dresden mbH Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH 49 % 100 % DGI Gesellschaft für Immobilienwirtschaft mbH Dresden SachsenEnergie AG 82,39 % 100 % Stadtreinigung Dresden GmbH 100 % Dresdner Abfallverwertungs- gesellschaft mbH DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH 100 % 40 % Dresden-IT GmbH 60 % SachsenNetze GmbH 100 % 100 % Dresdner Verkehrsbetriebe AG Energieanlagen Frank Bündig GmbH 100 % 100 % Dresdner Verkehrsservicegesellschaft mbH Projektgesellschaft Kraftwerk Mitte Dresden GmbH 100 % 74,9 % VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH DREWAG Beteiligungsgesellschaft für regenerative Energien mbH 100 % 74,9 % Verkehrsgesellschaft Meißen mbh Windkraft Fichtenhöhe GmbH & Co. KG 100 % 100 % VGM-Service GmbH SachsenEnergie Kraftwerks- gesellschaft Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG 100 % 49 % Taeter Tours GmbH SachsenEnergie Kraftwerks- gesellschaft Dresden-Wilschdorf Verwaltungs GmbH 100 % 0,16 % beka GmbH Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG 100 % Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf Verwaltungs GmbH 100 % Zweite Energieversorgungs- center Dresden-Wilschdorf GmbH & Co. KG 100 % Zweite Energieversorgungscenter Dresden-Wilschdorf Verwaltungs GmbH 100 % DREWAG – BOREAS Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH 90 % Windkraft Ziepel GmbH & Co. KG 90 % Windkraft Reichenbach II GmbH & Co. KG 90 % Wasserversorgung Brockwitz-Rödern GmbH 49 % VNG Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungs- gesellschaft mbH 30,01 % VNG AG 4,69 % 50 % Dresden Netz OHG 50 % Meißner Stadtwerke GmbH 49 % Stadtwerke Zittau GmbH 25,1 % Freitaler Stadtwerke GmbH 30 % Sächsische Energiehandelsgesellschaft mbH 9,95 % Stadtwerke Elbtal GmbH 30 % Stadtwerke Pirna Energie GmbH 6,15 % 50 % SachsenServices GmbH 50 % SachsenEnergieBau GmbH 100 % 50 % Windpark Streumen GmbH 50 % SachsenIndustriewasser GmbH 100 % 50 % Projektgesellschaft Anbau CITY CENTER Dresden Verwaltungs GmbH 50 % RING30 GmbH 100 % 50 % Projektgesellschaft Anbau CITY CENTER Dresden GmbH & Co. KG 50 % SachsenEmobil GmbH & Co. KG 100 % 50 % SachsenGigaBit GmbH 50 % SachsenEnergie Versorgung GmbH 100 % COMTEC Bautzen GmbH 100 % MGT Moderne Gebäudetechnik Sachsen GmbH 100 % TRZ Thüringer Rechenzentrum GmbH 50 % SachsenEnergie Theta GmbH 100 % 450MHz Beteiligung GmbH 10 % SachsenEnergie Iota GmbH 100 % 450connect GmbH 25 % SachsenEnergie NaturKraft GmbH 100 % SachsenNetze HS.HD GmbH 100 % SachsenEnergie NaturKraft Verwaltungsgesellschaft mbH 100 % H2 Amortisationskonto GmbH 1 % SachsenEnergie Windpark Reinsdorf GmbH & Co. KG 100 % 40,04% DIGImeto GmbH & Co. KG1 42,54 % Windpark Großenhain Nord Verwaltungs GmbH 50,1 % DIGImeto Beteiligungs- gesellschaft mbH 100 % Windpark Großenhain Nord GmbH & Co. KG 50,1 % SachsenEnergie Infrastruktur GmbH & Co. KG 100 % GMH Solarpark Gröditz GmbH 50 % Quittel GmbH 100 % SunStrom GmbH 97 % Ampere Solar GmbH 100 % clarifydata GmbH 51 % PV Barlinek sp. z o.o. 100 % Technische Dienste Altenberg GmbH 49 % SPV Czerwona Woda sp. z o.o. 100 % Wärmeversorgung Weigsdorf-Köblitz GmbH 40 % Invest PV sp. z o.o. 100 % Info-Kabel GmbH 25 % 50% Biomethan Zittau GmbH 50 % 1 w eitere Gesellschafter der DIGImeto GmbH & Co. KG: Stadtwerke Elbtal GmbH – 3,85 % / Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH – 3,74 % / Meißener Stadtwerke GmbH – 2,60 % / Stadtwerke Zittau GmbH – 2,59 %
8 | 3 UNTERNEHMENSORGANE Aufsichtsrat Vertreter der Anteilseigner Dirk Hilbert, Dresden, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Aufsichtsratsvorsitzender Ralf Böhme (MdL), Dresden, Mitglied des Landtages (seit 25.10.2024) Ingo Flemming (MdL), Dresden, Bauingenieur (bis 25.10.2024) Jens Genschmar, Dresden, Wirtschaftskaufmann, Geschäftsführer, Selbstständiger (bis 25.10.2024) Steffen Hanisch, Dresden, selbstständig, Inhaber (seit 25.10.2024) Eva Jähnigen, Dresden, Beigeordnete für Umwelt und Kommunalwirtschaft der Landeshauptstadt Dresden Steffen Kaden, Dresden, Angestellter Tilo Kießling, Dresden, Geschäftsführer Peter Krüger, Dresden, Geschäftsstellenleiter (seit 25.10.2024) Dr. Peter Lames, Dresden, Vizepräsident des Landgerichts (seit 25.10.2024) Remo Liebscher, Dresden, Leiter Finanzverwaltung SV Großschirma (seit 25.10.2024) Bernd Lommel, Dresden, Fraktionsgeschäftsführer beim Sächsischen Landtag Michael Schmelich, Dresden, freier Journalist und Autor (bis 25.10.2024) André Schollbach, Dresden, Rechtsanwalt (bis 25.10.2024) Dr. Viola Vogel, Dresden, Kirchenrätin/juristische Referentin der ev.-luth. Landeskirche Sachsens (bis 25.10.2024) Vertreter der Arbeitnehmer Frank Ziller, Dresden, Betriebsrat SachsenNetze GmbH/ SachsenNetze HS.HD GmbH, Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden Robert Braun, Moritzburg OT Reichenberg, Gewerkschaftssekretär ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Wolfgang Fehring, Dresden, Mitarbeiter Operativplanung Dresdner Verkehrsbetriebe AG Martin Fleck, Dresden, Operativer IT-Koordinator Dresdner Verkehrsbetriebe AG Frank Franke, Leipzig, Gewerkschaftssekretär ver.de – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Uta Gensichen, Dresden, Gewerkschaftssekretärin ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Egbert Hennig, Freital, Abteilungsleiter SachsenNetze GmbH Karin Selle, Freital, Betriebsratsmitglied SachsenEnergie AG/DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH Katharina Venus, Dresden, Gruppenleiterin SachsenServices GmbH Holm Winter, Bannewitz, Fachkraft für Arbeitssicherheit Dresdner Verkehrsbetriebe AG Geschäftsführung Dr. Frank Brinkmann (Sprecher) Dr. Axel Cunow Lars Seiffert
| 9 Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag obliegenden Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen. Der Aufsichtsrat ist von der Geschäftsführung regelmäßig über die Entwicklung und die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche Geschäftsvorgänge schriftlich und mündlich unterrichtet worden. Die betreffenden Geschäftsvorgänge, die Geschäftsentwicklung, die finanzielle Lage der Gesellschaft und ihre Ergebnissituation sowie alle Maßnahmen, die satzungsgemäß eine Zustimmung des Aufsichtsrates erfordern, wurden eingehend beraten. Auf Grund dieser Beratungen und anhand der von der Geschäftsführung vorgelegten Berichte und der erteilten Auskünfte hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwacht und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Sitzungen des Aufsichtsrates haben im Geschäftsjahr 2024 am 26. März, 18. Juni, 24. September, 21. Oktober (außerordentlich), 25. November (außerordentlich), 3. Dezember (außerordentlich) und 17. Dezember 2024 stattgefunden. Schwerpunkte der Beratungen waren die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen unter sich ändernden Rahmenbedingungen, die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie die Behandlung des Wirtschaftsplanes für das Geschäftsjahr 2025 mit Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung. Weitere Schwerpunkte bildeten die Jahresberichterstattungen von Konzernrevision, Compliance und Risikomanagement. Seitens des Aufsichtsrates wurde über die Verlängerung der Bestellung von Herrn Lars Seiffert zum Geschäftsführer und Arbeitsdirektor der Gesellschaft Beschluss gefasst und Prokuren an Herrn Mirko Kruse und Herrn Michael Hammacher erteilt. Kernpunkt der Befassung des Aufsichtsrates bildete im Geschäftsjahr 2024 die finanzielle Situation der TWD sowie die Beschlussfassung über zahlreiche Maßnahmen zur Restrukturierung der TWD, um deren Liquidität sicherzustellen. Eva Jähnigen, Dr. Viola Vogel, André Schollbach, Steffen Kaden, Jens Genschmar, Tilo Kießling, Michael Schmelich, Ingo Flemming und Bernd Lommel wurden am 25. Oktober 2024 mit sofortiger Wirkung als Mitglieder des Aufsichtsrates abberufen. Parallel wurden Bernd Lommel, Steffen Hanisch, Steffen Kaden, Peter Krüger, Eva Jähnigen, Dr. Peter Lames, Remo Liebscher, Ralf Böhme und Tilo Kießling auf Vorschlag der Landeshauptstadt Dresden mit sofortiger Wirkung am 25. Oktober 2024 als Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat entsprechend der Beauftragung durch den Aufsichtsrat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 sowie den Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht ist allen Aufsichtsratsmitgliedern zur Verfügung gestellt worden. Der Abschlussprüfer hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und dem Aufsichtsrat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis dieser Prüfungen zur Kenntnis genommen und seinerseits den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung zur Verwendung des Jahresüberschusses geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfungen sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 festzustellen, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen und den Jahresüberschuss 2024 (6.631 TEUR) vollständig in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre im Geschäftsjahr 2024 geleistete Arbeit Dank und Anerkennung aus. Dresden, im Juni 2025 Dirk Hilbert Vorsitzender des Aufsichtsrates 4 BERICHT DES AUFSICHTSRATES ZUM GESCHÄFTSJAHR 2024
10 | 5 BERICHT ÜBER DIE LAGE DER GESELLSCHAFT UND DES KONZERNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 5.1 Grundlagen Die Technische Werke Dresden GmbH, Dresden (TWD), ist die Finanz-, Steuer- und Managementholding für die Bereiche Energieversorgung, Nahverkehr, Entsorgung, den Bau und die Betreibung der Dresdner Bäder und ergänzende Dienstleistungen. Ihr Geschäft wird im Wesentlichen durch die Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften geprägt. Daher ist der Lagebericht der Einzelgesellschaft auch der Lagebericht des Konzerns. Die EnergieVerbund Dresden GmbH (EVD) bündelt im Konzern der TWD die Beteiligungen an den Energieversorgungsgesellschaften in Dresden und Ostsachsen. Dieser kommunal geprägte ostsächsische Versorgungsverbund hat in seiner Organisationsform und Größe eine Alleinstellung in der Energiebranche. Mehr denn je beweist sich das regionale Partnerschaftsmodell mit der SachsenEnergie AG (SachsenEnergie) und den Stadtwerkebeteiligungen als solide Basis, um die herausfordernden energiepolitischen Veränderungen durch Liberalisierung, Regulierung und Energiewende in Unternehmensstrategien zu übersetzen und so den künftigen wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Die Kooperation in den verschiedensten Bereichen ist dabei ein wichtiger Schlüssel für starke kundenorientierte Einzelunternehmen vor Ort. 5.2 Wirtschaftsbericht 5.2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 5.2.1.1 Der Bereich Energie Energiepolitisches Umfeld Das Jahr 2024 war politisch geprägt von den Wahlen zum EU-Parlament im Juni und zum Sächsischen Landtag im September sowie dem Bruch der Bundesregierung im November. Hier dominierte 2024 eine angespannte volkswirtschaftliche Situation verbunden mit wiederkehrenden Haushaltsstreitigkeiten zwischen den Regierungsparteien. Mit dem vorzeitigen Bruch der Bundesregierung und dem damit verbundenen Wegfall der Mehrheiten im Bundestag haben sich v. a. gegen Ende des Jahres viele energiepolitische Vorhaben angestaut, die 2025 zu lösen sind. Dazu gehören beispielhaft das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG), die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) inkl. der Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) oder auch das KRITIS-Dachgesetz. Es hat im Jahr 2024 jedoch auch zahlreiche Neuerungen gegeben, die die Energiewende fördern und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit beitragen sollen. Ebenfalls relevant ist die seit der EnWG-Novelle 2023 gestärkte Bundesnetzagentur (BNetzA), welche im Januar 2024 eine umfassende Neuaufstellung der Netzregulierung ankündigte. Energiepolitische Schwerpunktthemen in 2024 waren u. a.: ◾ die Verbesserung der Rahmenbedingungen und Finanzierung von Wasserstoffhochlauf und Kernnetz, ◾ die weitere Beschleunigung und Akzeptanzsteigerung für den Ausbau von erneuerbaren Energien sowie ◾ die Schaffung von Konzepten zu Versorgungssicherheit und Kapazitätsmarkt. Konkret ergaben sich 2024 auf EU- und Bundesebene sowie in Sachsen folgende energiepolitisch zentrale Änderungen: Änderungen auf EU-Ebene EU-Strommarktreform Mit der Strommarktreform sollen EU-Bürger besser vor hohen Energiepreisen geschützt und starke Preisschwankungen reduziert werden, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien gestärkt werden soll. Um Preisstabilität zu gewährleisten, sollen EU-Mitgliedsstaaten künftig die Stromproduktion nur noch mit Hilfe von zweiseitigen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CfD) fördern dürfen. Diese beinhalten einen Mindest- sowie einen Höchstpreis für den verkauften Strom. Liegt der Strompreis darunter, bezuschusst der Staat, liegt er darüber, vereinnahmt der Staat die Übergewinne. Davon profitieren neben Windenergie-, Solar- und Wasserkraft- auch Geothermieanlagen und Kernkraftwerke. Ähnliche Fördermodelle, wie die gleitende Einspeisevergütung in Deutschland, bleiben nach Prüfung durch die EU-Kommission ebenfalls erlaubt, solange die Preise nach oben gedeckelt werden. Eine Ausnahmeklausel erlaubt weiterhin die Förderung von Kohle- und Gaskraftwerken bis Ende 2028, sofern diese dem Kapazitätsmarkt unterliegen und ihre Leistung vorhalten. Darüber hinaus soll der Abschluss von langfristigen Stromabnahmeverträgen (Power purchase agreement – PPA) künftig auch kleineren Marktteilnehmern ermöglicht werden, um von den staatlichen Garantien zu profitieren. Diese Regelung gilt ausschließlich für Strom aus erneuerbaren Energien. Ebenfalls Bestandteil der Strommarktreform ist ein Anspruch der Verbraucher auf einen intelligenten Stromzähler ab Januar 2025 sowie auf die Wahl zwischen Festpreis- und dynamischen Verträgen. Im Stromhandel sollen sich die Spotmärkte künftig der Echtzeit annähern und ab 2026 erst 30 Minuten vor Echtzeit schließen, wobei die Übertragungsnetzbetreiber Ausnahmen beantragen können. Dies soll es Erzeugern von erneuerbaren Energien ermöglichen, ihre Spitzenproduktion besser am Markt veräußern zu können. Mit der Einführung sogenannter „Peak-Shaving-Produkte“ (Spitzenglättung) durch die Übertragungsnetzbetreiber sollen Marktteilnehmer vergütet werden, die ihren Verbrauch kurzfristig reduzieren, um das Netz zu entlasten.
| 11 EU-Gaspaket ohne horizontale Entflechtung auf Verteilnetzebene Im August 2024 ist das EU-Gaspaket in Kraft getreten und verpflichtet damit die Mitgliedsstaaten der EU zur Umsetzung in nationales Recht. Mit dem Gaspaket soll der Übergang des Gassektors zu erneuerbaren und kohlenstoffarmen Gasen, insbesondere Wasserstoff, gestaltet werden. Mit Blick auf die in der Branche umstrittene horizontale Entflechtung von Gas- und Wasserstoffnetzen hat man sich für die Fernleitungsebene auf eine Opt-Out-Regelung (Widerspruchsregelung) verständigt. Das heißt: Ob der Fernleitungsnetzbetrieb für Erdgas und Wasserstoff horizontal durch die Gründung einer separaten Netzgesellschaft getrennt werden muss, entscheiden künftig die Mitgliedsstaaten. Eine horizontale Entflechtung zwischen Erdgas und Wasserstoff gibt es auf der Verteilnetzebene nicht. EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) erweitert Berichtspflichten Im Juli 2024 ist die EU-Lieferkettenrichtlinie in Kraft getreten. Diese verpflichtet alle Unternehmen mit mehr als 1 000 Mitarbeitern sowie einem Jahresumsatz von über 450 Mio. EUR sicherzustellen, dass menschenrechtliche sowie umweltbezogene Risiken in den Lieferketten identifiziert und vermieden werden. Hierfür wird eine neue, strafbewährte Berichtspflicht geschaffen, bei welcher die Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung der Risiken beschrieben werden sollen. Ebenfalls haben Unternehmen künftig einen Klimaplan zu erstellen, dessen Inhalte mit dem Pariser Klimaabkommen im Einklang stehen. Die EU-Mitgliedsstaaten haben bis Juli 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Vor dem Hintergrund der zuletzt signifikant angestiegenen bürokratischen Aufwände haben sich mehrere Parteien in ihren Wahlprogrammen allerdings für eine Aufhebung der EU-Lieferkettenrichtlinie ausgesprochen. Änderungen auf Bundesebene Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie vorgestellt. Zugehöriges Kraftwerkssicherheitsgesetz wurde allerdings vertagt. Um die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit während Dunkelflauten zu gewährleisten, hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2023 eine Kraftwerksstrategie angekündigt, zu welcher 2024 die Eckpunkte vorgestellt wurden. Die Strategie beabsichtigt die Ausschreibung für gesicherte steuerbare Kapazitäten. Konkret sind Ausschreibungen im Umfang von 12,5 GW Leistung geplant, wovon 7,5 GW als Dekarbonisierungsmaßnahme über den Klimatransformationsfonds (KTF) gefördert werden und 5 GW der Versorgungssicherheit dienen sollen. Hierfür ist eine gestaffelte Ausschreibung von 5 GW für neue, wasserstofffähige Gaskraftwerke vorgesehen. Weitere 2 GW sollen für die Umrüstung bestehender Gaskraftwerke auf Wasserstoff gefördert werden. Für die Umstellung der geförderten Anlagen von Erdgas auf Wasserstoff ist eine Frist von acht Jahren ab Inbetriebnahme bzw. Modernisierung vorgesehen, sofern das Wasserstoffkernnetz bis dahin realisiert wurde. In einem Umfang von jeweils 500 MW sollen zudem Sprinteranlagen, die direkt mit Wasserstoff laufen, sowie Langzeitspeicher gefördert werden. Diese Strategie sollte zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) weiterentwickelt und damit rechtsverbindlich werden. Ein entsprechender Referentenentwurf des BMWK wurde im Oktober 2024 veröffentlicht. Mit dem Ende der Ampel-Regierung liegt das Kraftwerkssicherheitsgesetz derzeit auf Eis. Die neue Bundesregierung wird sich mit dem Thema befassen müssen, wie die Versorgungssicherheit mit Hilfe eines Kapazitätsmarktes gewährleistet werden kann. Da eine politische Einigung auf die konkrete Ausgestaltung eines Kapazitätsmechanismus noch immer aussteht, ist fraglich, ob sich die kommende Bundesregierung an den Eckpunkten der Kraftwerksstrategie orientieren wird. Wasserstoffimportstrategie soll ausreichende Wasserstoffversorgung in Zukunft sicherstellen Um die in Zukunft erforderlichen Mengen an Wasserstoff zu beschaffen, hat die Bundesregierung im Juli 2024 die Importstrategie für Wasserstoff beschlossen. Darin wird von einem Bedarf an Wasserstoff i. H. v. 360 bis 500 TWh sowie weiteren 200 TWh an synthetischen Kohlenwasserstoffen und Derivaten bis 2045 ausgegangen. Da eine einheimische Wasserstoffproduktion in dieser Größenordnung nicht wirtschaftlich umzusetzen ist, sollen Importmengen die Versorgung der Industrie sicherstellen. Die Bundesregierung geht dabei von einer Importquote zwischen 50 % bis 70 % aus. Als problematisch ist die Finanzierung zu bewerten. So setzt die Strategie auf bestehende Förderprogramme, wie Important Projects of Common European Interest (IPCEI), das staatliche Ankaufprogramm „H2 Global“ und Klimaschutzverträge, deren finanzielle Ausstattung nach Expertenmeinungen mindestens verdoppelt oder gar verdreifacht werden müsste, um die Strategie erfolgreich umzusetzen. Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister- Verordnung (GWKHV) Mit der im Januar 2024 beschlossenen GWKHV hat Deutschland eine EU-Vorgabe aus der Erneuerbaren Richtlinie (Renewable Energy Directive RED II) umgesetzt, welche die Einführung eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme und Kälte vorsieht. Anbieter von Gasen, die aus erneuerbaren Energien oder kohlenstoffarmen Quellen erzeugt wurden, können diese vom Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Die Zertifizierung ist freiwillig und gilt beispielsweise für grünen sowie auch blauen Wasserstoff. Ziel ist die Förderung erneuerbarer und kohlenstoffarmer Gase durch das Schaffen von Transparenz für den Endnutzer. Die Verordnung ist zum 25. April 2024 in Kraft getreten und der Start des Gas-Herkunftsnachweisregisters ist für das Jahr 2026 geplant.
12 | Verlängerte Frist zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen (BNK) Im Februar 2024 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) novelliert und damit eine Fristverlängerung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen bis 2025 erwirkt. Diese erst im Dezember 2023 beschlossene Regelung sollte ursprünglich bereits ab Januar 2024 gelten, womit Anlagenbetreibern ungenügend Zeit für eine Umsetzung geblieben wäre. EnWG-Novelle zu Finanzierung und Ausbau des Wasserstoff-Kernnetzes Die EnWG-Novelle zur Finanzierung des Kernnetzes („Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“) ist am 17. Mai 2024 in Kraft getreten und bildet die Grundlage für die Ausgestaltung des Wasserstoff-Kernnetzes, mit welchem die derzeit bekannten Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht werden sollen. Am 22. Juli 2024 haben daher die Fernleitungsnetzbetreiber bei der BNetzA entsprechende Umrüstungs- und Bauprojekte zur Versorgung von Industrie und Kraftwerken mit Wasserstoff angezeigt. Die SachsenNetze HS.HD hat sich hierbei mit vier Leitungsprojekten erfolgreich eingebracht. Am 22. Oktober 2024 hat die Bundesnetzagentur das von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagene Wasserstoff-Kernnetz genehmigt. Im Grundsatz soll die Finanzierung des Kernnetzes privatwirtschaftlich erfolgen. Hierzu hat die Bundesregierung ein entsprechendes Finanzierungskonzept entwickelt. Dieses Konzept enthält eine finanzielle Absicherung durch den Staat gegen unvorhersehbare Entwicklungen und verhindert, dass in den ersten Jahren sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf gefährden. Hier sieht das Konzept eine entsprechende Deckelung der Netzentgelte für Wasserstoffabnehmer vor. Angesichts einer geringen Zahl an Erstnutzern entsteht in der frühen Hochlaufphase durch die Deckelung des Hochlaufentgeltes eine Differenz zwischen hohen Investitionskosten und knappen Einnahmen aus Netzentgelten. Diese Differenz soll aus einem sogenannten Amortisationskonto im Rahmen des sog. intertemporalen Kostenallokationsmechanismus zwischenfinanziert werden. Die Zwischenfinanzierung erfolgt durch ein Darlehen der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) i. H. v. 24 Mrd. EUR. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt mehr Nutzer an das Netz angeschlossen sind und die Einnahmen aus Netzentgelten die Kosten für Netzaufbau und -betrieb übersteigen, wird der entstandene Fehlbetrag im Amortisationskonto ausgeglichen. Dies soll spätestens bis zum 31. Dezember 2055 geschehen. Sofern bis dahin keine Amortisation eingetreten ist, müssen sich die Leitungsbetreiber zu 24 % am Fehlbetrag beteiligen. Der Gesetzgeber hat eine Übernahme des Haftungsrisikos durch den Bund beschlossen, sofern ein Wasserstoffkernnetzbetreiber durch Insolvenz ausfallen oder der Wasserstoffhochlauf scheitern sollte. Wasserstoffbeschleunigungsgesetz – H2 von überragendem öffentlichem Interesse Am 29. Mai 2024 wurde das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz beschlossen, welches festlegt, dass Infrastrukturvorhaben im Bereich Wasserstoff im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Erzeugung, Speicherung und Import von Wasserstoff sollen damit beschleunigt, vereinfacht und digitalisiert werden. Solarpaket I vereinfacht und beschleunigt PhotovoltaikAusbau Am 26. April 2024 wurde das Solarpaket I beschlossen. Damit werden PV-Dachanlagen für Unternehmen stärker gefördert und regulatorische Hürden von PV-Anlagen in der Landwirtschaft gesenkt. Auch private Verbraucher können kleine Solaranlagen ohne komplizierte Anmeldung betreiben. Balkonkraftwerke müssen lediglich in einer Datenbank der BNetzA registriert werden und dürfen eine Leistung von bis zu 800 W haben. Durch die Erweiterung des vereinfachten Netzanschlussverfahrens auf Anlagen bis 30 kW und die Vereinfachungen für Anlagen bis 100 kW sollen Netzanschlüsse beschleunigt werden. Statt wie bisher nur maximal 20 MW, sind nun PV-Freiflächenanlagen mit einer Leistung von bis zu 50 MW förderfähig. Die jährlich ausgeschriebene Menge der Anlagen soll schrittweise auf bis zu 2 075 MW ansteigen und die Fördersätze für PV-Anlagen in der Landwirtschaft deutlich angehoben werden. Mieterstrommodelle werden auch für die Belieferung von gewerblichen Stromverbrauchern geöffnet, sodass Anlagenbetreiber den Strom an Mieterparteien abgeben können, ohne dadurch zu einem Energieversorger zu werden. Neben den o. g. Regelungen wurde mit dem Solarpaket auch eine Anforderung aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED) der EU umgesetzt, indem es die Umwandlung von „Wind-an-Land“-Bestandsgebieten in Beschleunigungsgebiete ermöglicht. Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Um den Bau von Anlagen, die dem BImSchG unterliegen, zu beschleunigen, hat der Bundestag Anfang Juni 2024 eine Novelle des Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Signifikante Beschleunigungswirkung erzielt dabei die Erleichterung des vorzeitigen Baubeginns vor Erhalt der eigentlichen Genehmigung. Konkret betrifft dies Bauvorhaben an bestehenden Standorten sowie Änderungsgenehmigungen. Genehmigung und Anlagenbau sollen demnach künftig parallel erfolgen. Die bisher notwendige und zeitintensive Prognoseentscheidung auf Basis der vollständigen Antragsunterlagen entfällt künftig als Voraussetzung für einen vorzeitigen Baubeginn. Ebenfalls wird beim Repowering von Windkraftanlagen der Weiterbetrieb von Altanlagen ermöglicht, bis diese durch die neue Anlage abgelöst werden. Die Gesetzesnovelle ist am 9. Juli 2024 in Kraft getreten.
| 13 Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) soll Wirtschaft entlastet werden Mit dem im September 2024 verabschiedeten BEG IV soll die Wirtschaft jährlich um rund 944 Mio. EUR entlastet werden. Konkret werden die Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht verkürzt und eine zentrale Datenbank für Steuerberater eingeführt, um die Verwaltung von Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung zu erleichtern. In Summe bleibt das Gesetz damit weit hinter den Erwartungen eines Abbaus bürokratischer Hürden und Berichtspflichten zurück, die insbesondere die Energiewirtschaft betreffen. BNetzA legt Eckpunkte zur Neuaufstellung der Netzregulierung vor Im Januar 2024 hat die BNetzA ihr Vorhaben vorgestellt, die Netzregulierung umfangreich zu reformieren. Dazu gehören u. a. auf drei Jahre verkürzte Regulierungsperioden, um auf Veränderungen schneller reagieren zu können sowie eine Neuaufstellung der Anreizregulierung, um die Leistungsfähigkeit der Verteilnetzbetreiber für den notwendigen Netzausbau zu stärken. Im Gasbereich ist langfristig davon auszugehen, dass im Zuge der Elektrifizierung Teile der Infrastruktur nicht mehr benötigt werden, weshalb die Nutzungsdauern bei der Abschreibung verkürzt werden können. Mit KANU 2.0 flexibilisiert die BNetzA die GasnetzAbschreibungen Hinter dem Akronym „KANU“ verbergen sich die kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasinfrastrukturen. Mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 ist zu erwarten, dass für Teile des Gasnetzes keine Weiternutzung möglich ist. Für Netzbetreiber ist dies aufgrund der im Gasnetz getätigten Investitionen problematisch. Mit KANU 2.0 hat die BNetzA deshalb Regeln festgesetzt, wie die bestehenden Gasnetze künftig früher abgeschrieben werden können. Bei sinkender Absatzmenge soll auch verhindert werden, dass Kunden, die später aus der Erdgasnutzung aussteigen, übermäßig hohe Kosten tragen müssen. Künftig können Teile von Gasnetzen i. d. R. bis 2045 und in Ausnahmefällen bis zum Jahr 2035 abgeschrieben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 % erlaubt, um die Abschreibungen an die sinkenden Absatzmengen anzupassen. Es obliegt dabei dem Netzbetreiber, die Entgelte an die regionalen Rahmenbedingungen der Gasnetznutzung anzupassen und etwaige schnellere Abschreibungen gegenüber der BNetzA zu begründen. Orientierung bieten sollen dabei die kommunalen Wärmepläne der Kommunen, wobei die Sächsische Durchführungsverordnung zum Bundesgesetz der kommunalen Wärmeplanung noch immer aussteht. KANU 2.0. bezieht sich auf die aktuelle, vierte Regulierungsperiode bis 2027. Ab Januar 2025 können Netzbetreiber diese Regeln für die Netzentgelte anwenden. Mit WANDA legt die BNetzA Regeln zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes fest „WANDA“ steht für Wasserstoff-Amortisations- und Netzentgelt-Design-Anpassung. Am 6. Juni 2024 hat die BNetzA eine Festlegung zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes erlassen. Ab 2025 wird ein distanzunabhängiges Entgelt für alle Ein- und Ausspeisepunkte des Wasserstoff-Kernnetzes festgelegt, welches bis 2055 möglichst konstant bleiben soll (jedoch Anpassung an die allgemeine Geldwertentwicklung). Das Hochlauf-Entgelt soll nach einem erfolgreichen Markthochlauf und ausreichender Kundenanzahl Mehrerlöse erzielen, um anfängliche Defizite auszugleichen. Zwischenzeitliche Finanzierungslücken werden durch staatliche Fördermechanismen überbrückt, über das in der EnWG-Novelle vorgestellte Amortisationskonto. Die Bundesnetzagentur überprüft das Hochlauf-Entgelt alle drei Jahre. Änderungen auf Landesebene Sächsisches Erneuerbare-Energie-Ertragsbeteiligungsgesetz (EEErtBetG) beteiligt Kommunen Der Sächsische Landtag hat am 12. Juni 2024 das „Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ beschlossen. Demnach sind Anlagenbetreiber verpflichtet, Kommunen bei Windenergieanlagen mit 0,2 ct/kWh für die eingespeisten sowie fiktiven Strommengen nach EEG zu beteiligen. Bei Freiflächenanlagen beträgt die Höhe der Vergütung 0,1 ct/kWh ausschließlich für tatsächlich ins Netz eingespeiste Strommengen. Anspruchsberechtigt sind Kommunen bei Windenergieanlagen in einem Umkreis von 2 500 m sowie bei Freiflächenanlagen, wenn sich diese ganz oder teilweise auf Gemeindegebiet befinden. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Das EEG 2023 ermöglichte die freiwillige Beteiligung von Gemeinden an EE-Bestandsanlagen. SachsenEnergie zahlt diese Kommunalabgabe sowohl für Neuanlagen als auch für Bestandsanlagen bereits in voller Höhe von 0,2 ct/kWh, auch für fiktive Strommengen. Forschung und Entwicklung Die eigene Zukunft unter den Randbedingungen der Energiewende und der zunehmenden Vernetzung und Digitalisierung zu gestalten, erfordert die proaktive Beschäftigung mit neuen Trends und Marktchancen. Dafür beteiligt sich die SachsenEnergie an ausgewählten perspektivreichen Projekten, aus denen Ansätze für neue Dienstleistungen, Effizienzverbesserungen oder eine noch bessere Servicequalität hervorgehen können. Mit dem Forschungsvorhaben dymoBat – KI-unterstützte Kommunikationstechnologien zur dynamischen Optimierung von Energiespeichern zur Frequenzstabilisierung und Energieversorgung – wird erforscht, ob und wie das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen in Kombination mit der 5G-Technologie für die Systemsicherheit Anwendung finden kann. Das Forschungsvorhaben wird durch die TU Dresden,
14 | Deutsche Telekom Professur für Kommunikationsnetze geleitet. Weitere Partner sind die SAP AG, Meshmerize GmbH, CampusGenius GmbH, Comfort Charge GmbH sowie die Landeshauptstadt Dresden. Das unter dem EU-Programm HORIZON Europe geförderte Projekt „NEUTRALPATH“ wurde im Januar 2023 gestartet und ist mit einer Laufzeit von fünf Jahren angesetzt. Der SachsenEnergie-Teilkonzern untersucht als Projektpartner innerhalb des europäischen Konsortiums, wie Städte zukünftig klimaneutral gestaltet werden können, und engagiert sich für die Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen. Weiterhin werden Maßnahmen an der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge erprobt und neue Abrechnungsmodelle entwickelt. 2024 wurde das europäische Konsortium von „NEUTRALPATH“ in Dresden für ein Projekt-Review-Meeting empfangen. Der SachsenEnergie-Teilkonzern trug zur inhaltlichen Berichterstattung zu den zentralen Forschungsschwerpunkten bei und konnte innerhalb der definierten Testquartiere die Umsetzung der Vorhaben demonstrieren. Das Review-Meeting schloss die laufende Projektphase erfolgreich ab. Mit Stand Dezember 2024 befindet sich das Projekt für den SachsenEnergieTeilkonzern weiterhin in der Umsetzungsphase. Projektergebnisse sollen künftig repliziert und mit anderen europäischen Partnern geteilt werden. Der SachsenEnergie-Teilkonzern erhofft sich weitere Erkenntnisse und Ideen durch diesen Wissenstransfer und den Austausch mit den Forschungs- partnern. „Wasserstoff als regionaler Energieträger der Zukunft“ wird in Zusammenarbeit mit der staatlichen Studienakademie Riesa, Studiengang Energie- und Gebäudetechnik untersucht. Die SachsenEnergie stellt sich dabei als Praxispartner für die Aktivitäten der Wasserstoffwirtschaft in der Region Meißen – Riesa auf, begleitet Studenten bei der Erstellung der jeweiligen Arbeiten und bleibt zudem in Beobachtung neuer Entwicklungen im Bereich Wasserstoff. Zunächst sollen ausgewählte, aktuelle Herausforderungen der einzelnen Unternehmen eruiert, präzisiert und abgegrenzt werden. Darüber hinaus sind aktuelle Strategieansätze der Unternehmen zur Lösung vorgenannter Herausforderungen hinsichtlich ihrer ökologischen und ökonomischen Wirksamkeit zu prüfen. Im nächsten Schritt sind neue und kreative Ergänzungen bzw. aktuelle technologische Entwicklungen zu recherchieren, die das Unternehmen in ihrer Strategie unterstützen und/oder alternative Wege aufzeigen. Wirtschaftliches Umfeld Die Wirtschaftsleistung Deutschlands ist im Jahr 2024 erneut gesunken. Gegenüber dem Vorjahr sank das Bruttoinlandsprodukt um 0,2 %. Wirtschaftsverbände gehen von einer anhaltenden Rezession aus. Insbesondere gegen Ende des Jahres 2024 wurden von zahlreichen Analysten starke konjunkturelle Herausforderungen z. B. in der Automobil- und Chemieindustrie gesehen. Aus diesen Gründen könnte es zu weiteren Rückgängen im deutschlandweiten Energieabsatz kommen. Preisentwicklung Wie bereits im Vorjahr wurden auch 2024 keine erheblichen Verwerfungen an den Terminmärkten Gas und Strom verzeichnet. Nach dem Peak Mitte August 2022 fielen die Preise am Großhandelsmarkt und stabilisierten sich 2024, doch es bleibt weiterhin abzuwarten, ob diese Entwicklung nachhaltig ist. Die Gasversorgung in Deutschland ist laut Angaben der BNetzA stabil und die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Insgesamt sind die Gaspreise aber weiterhin höher als vor dem Russland-Ukraine-Krieg. Die gesetzliche Festlegung, zum 1. November des Jahres 95 % der deutschen Gasspeicher befüllt zu haben, wurde früher erfüllt als gefordert. Am 3. November 2024 betrug der Füllstand 98 % und sank bis Ende 2024 auf rund 80 %. Der Gaspreis (THE CAL +1) ist, insbesondere bedingt durch die Entwicklung im Nahostkonflikt und infolge des Russland-Ukraine-Krieges, im Laufe des Jahres angestiegen. Der Jahresmittelwert lag jedoch mit rund 38 EUR/MWh um rund 29 % unter dem Durchschnittspreis des Vergleichszeitraumes 2023. Bedingt durch die gesetzlichen Vorgaben und die verfügbaren Kapazitäten an LNG-Terminals ergeben sich komfortable Gasspeicherstände in Deutschland, welche die Preisentwicklung begünstigen. Über deutsche LNG-Terminals wurden im Jahr 2024 8 % der gesamten deutschen Gasimporte realisiert. Der durchschnittliche Großhandelsstrompreis in Deutschland betrug im Jahr 2024 rund 89 EUR/MWh (Base CAL +1). Damit liegt er um rund 35 % unter dem Durchschnittspreis des Vergleichszeitraumes 2023. Dies ist unter anderem auf die konjunkturelle Lage und den wachsenden Einfluss von erneuerbaren Energien, wie Solar- und Windenergieanlagen, zurückzuführen. Insgesamt stellten im Jahr 2024 die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von 59 % die wichtigste Quelle der Gesamtstromerzeugung in Deutschland dar. Der CO2-Preis, welcher für die Stromerzeugung aus Gas- und Kohlekraftwerken eine erhebliche Rolle spielt, sank insbesondere konjunkturell bedingt zu Beginn des ersten Quartales 2024, stabilisierte sich jedoch im weiteren Jahresverlauf. Im Jahresdurchschnitt 2024 lag das Preisniveau bei rund 67 EUR/t und damit deutlich unter dem des Vorjahres (85 EUR/t). Neben der konjunkturellen Entwicklung wird die Nachfrage nach Emissionszertifikaten und damit der CO2-Preis außerdem durch eine erhöhte Verfügbarkeit von erneuerbaren Energien gesenkt. 5.2.1.2 Der Nahverkehr Die Dresdner Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (DVB) plant und organisiert den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einschließlich der erforderlichen Infrastruktur auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden. Als der Mobilitätsdienstleister für die Landeshauptstadt Dresden ist die DVB auf Basis eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Straßenbahn und Bus (Laufzeit bis Mai 2040) sowie einer Betrauung für den Fähr-
| 15 und Bergbahnverkehr (Laufzeit bis Ende 2027) tätig. Der Verkehrs- und Investitionsvertrag über den Straßenbahnverkehr im Landkreis Meißen besteht mit einer Laufzeit bis zum 30. November 2036 (Fortsetzungsoption bis 27. Mai 2040). Die verkehrspolitische Grundlage bildet der vom Stadtrat beschlossene Verkehrsentwicklungsplan Dresden 2025plus. Das betraute Verkehrsangebot wird auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden einschließlich abgehender Linien in die benachbarten Landkreise erbracht. Dafür kommen im Linienverkehr 194 Stadtbahnwagen und 154 eigene Busse zum Einsatz. Betrieben wird ein Straßenbahngleisnetz mit einer Streckenlänge von 134,4 km. Daneben verfügt das Unternehmen über zwei historische Bergbahnen und fünf Fährboote. Das Komplettangebot der DVB wird u. a. durch die MOBI-Angebote, wie Bike- und Car-Sharing sowie Mobilitätspunkte in Kooperation mit lokalen Partnern ergänzt. Um auch in Zukunft als führendes Verkehrsunternehmen agieren zu können, erfolgte – aufbauend auf den in 2022 durch den Aufsichtsrat beschlossenen strategischen Grundausrichtungen und der Konzeptionalisierung des Veränderungsprozesses – die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen des DVB-Zukunftsbildes 2030 in die Unternehmensbereiche. Die Weiterentwicklung der Struktur und Kultur des Unternehmens in Richtung Digitalisierung und Effizienz sowie der Aufbau einer nachhaltigen Finanzierungsstrategie stehen im Fokus der nächsten Meilensteine des DVB-Zukunftsbildes 2030. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung Deutschlands war neben dem rückläufigen Wirtschaftswachstum um 0,2 % wesentlich von der nach wie vor unsicheren globalen politischen Lage in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine geprägt. Der demografische Wandel und die abnehmende Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands erschwerten die gesamtwirtschaftliche Situation. Die Einführung des Deutschlandtickets, das seit dem 1. Mai 2023 bundesweit in allen Verkehrsmitteln eingesetzt werden kann, markierte einen tiefgreifenden Paradigmenwechsel im ÖPNV. Die Systematik der Preisgestaltung hat sich grundlegend verändert und verfolgt eine vertiefte sozial- und weniger verkehrspolitische Zielsetzung. Dieser Schritt geht einher mit einem unklaren grundlegenden Rollenverständnis von Bund, Ländern und Kommunen in Bezug auf die langfristige Finanzierung des ÖPNV insgesamt. Im Berichtsjahr nutzten nach einer Berechnung des Branchenverbands VDV rund 9,8 Mrd. Fahrgäste die Angebote des ÖPNV. Dies entspricht einem Zuwachs von ca. 300 Mio. Fahrgästen im Vergleich zum Vorjahr. Die wirtschaftliche Lage der Verkehrsunternehmen und Verbünde bleibt trotz des Kundenzuwachses angespannt. Ursächlich dafür sind unter anderem die sinkenden Fahrgeldeinnahmen aufgrund des Deutschlandtickets und die deutlich gestiegenen Kosten für Personal und Material. Für einen dauerhaften Erfolg des Deutschlandtickets ist es wichtig, neben einem attraktiven Fahrpreis auch ein gutes und verlässliches Verkehrsangebot zu haben. Mit 574 Tsd. Einwohnern ist Dresden die zwölftgrößte deutsche Stadt. Nach aktueller Bevölkerungsprognose wird für das Jahr 2040 eine Einwohnerzahl von 603 Tsd. erwartet. Dies entspricht einem Bevölkerungsanstieg von 5 % in den kommenden 15 Jahren. Die daraus folgenden zusätzlichen Mobilitätsbedarfe werden laut Verkehrsprognose überwiegend mit dem ÖPNV und dem Rad zurückgelegt. Durch die geplante Ansiedlung großer Unternehmen der Chipindustrie im Dresdner Norden entstehen weitere Mobilitätsbedarfe und erfordern den Ausbau des ÖPNV. 5.2.1.3 Dresdner Bäder Die Dresdner Bäder GmbH (DDB) ist mit dem Bau, der Instandhaltung und dem Betrieb der Dresdner Bäder beauftragt. Die Gesamtzahl der Gäste in den Schwimmbädern der DDB lag im Jahr 2024 bei rd. 1,7 Mio. (Vorjahr rd. 1,6 Mio.). Rund 775 000 (Vorjahr rd. 700 000) Badegäste nutzten das Angebot zum öffentlichen Schwimmen in den Hallenbädern und nahmen an vielfältigen Kursen teil. Die Besucherzahl in den Freibädern (rd. 365 000 Gäste) übertraf aufgrund der guten Wetterlage in den Sommermonaten deutlich das Vorjahresniveau (293 000 Gäste). Zusätzlich nutzten rd. 545 000 Kinder und Erwachsene (Vorjahr: 569 000) aus Vereinen, Schulen sowie Firmen die Schwimmbäder. Aufgrund langfristig geschlossener Energieversorgungsverträge und der daraus resultierenden Planungssicherheit konnten die Saunen der DDB im Geschäftsjahr 2024 umfänglicher als in den Vorjahren betrieben werden. Dies wurde von der Mehrheit der Besucher positiv aufgenommen. Im Vorjahresvergleich hat sich die Anzahl der Saunabesucher um 36 Prozent erhöht. Um mit regenerativen Energiesystemen den hohen Energiekosten weiter entgegenzuwirken, wurde im II. Quartal 2024 eine Photovoltaikanlage im Schwimmsportkomplex Freiberger Platz fertiggestellt und in Betrieb genommen. Für das Georg-Arnhold-Bad wurde mit der Planung einer neuen Photovoltaikanlage begonnen. Die daraus resultierenden Investitionskosten werden im Jahr 2025 anfallen. 5.2.1.4 Entsorgung, Dienstleistungen und Immobilien Entsorgung Die Hauptgeschäftsfelder der Stadtreinigung Dresden GmbH (SRD) umfassen die Sammlung, den Transport und die Behandlung von Abfällen aus Haushalten, Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf Straßen, Wegen und Plätzen sowie die Gebührenlegung für abfallwirtschaftliche Leistungen in der Landeshauptstadt Dresden. Die SRD etabliert sich zunehmend als Komplettdienstleister für die Entsorgung und Reinigung bei Großveranstaltungen und gesellschaftlichen Events, wie zum Beispiel dem Dresdner Stadtfest. Dabei werden die Leistungen und der Service der SRD hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitskonzepte, Qualität und Zuverlässigkeit
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